Geld auf der Straße

Fundsachen / Finderlohn

radio SAW deckt auf

Fakt ist: Wer etwas gefunden hat, muss es abgeben. Das ist in gut 20 Paragraphen in unseren Gesetzen geregelt. Ausnahme: wer nur ein paar Euro findet, muss sie nicht abgeben – alles bis zu einem Wert von 10 Euro dürft ihr behalten. Alles andere muss entweder zum Fundbüro oder zur Polizei gebracht werden. Nächste Ausnahme: Wenn ihr etwas in öffentlichen Verkehrsmitteln findet, könnt ihr das beim Busfahrer oder Zugpersonal abgeben. Stichwort Finderlohn: bei einem Wert von bis zu 500 Euro stehen euch fünf Prozent Finderlohn zu, liegt der Wert darüber, sind es drei Prozent. Es sei denn, ihr findet es in einer Behörde oder in öffentlichen Verkehrsmitteln, dann gibt es nur den halben Finderlohn – fragt mich aber bitte nicht warum. Gebt ihr das Gefundene nicht ab, begeht ihr Fundunterschlagung und das ist strafbar.

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