Das Bundesverkehrsministerium habe dem TÜV und der Dekra per Verordnung grünes Licht gegeben, um die Gebühren für die theoretische und für die praktische Fahrprüfung zu erhöhen, schreibt die «Saarbrücker Zeitung». Demnach wird auch die Auto-Hauptuntersuchung bei den technischen Prüfstellen teurer, die in regelmäßigen Abständen fällig ist.
Die theoretische Führerschein-Prüfung soll künftig 10 Euro statt bisher 9,30 Euro kosten, berichtet die Zeitung unter Berufung auf einen Ministeriumssprecher. Die Gebühr für die praktische Prüfung beim Pkw-Führerschein steige von bisher 71,40 Euro auf 77,10 Euro. Die Auto-Hauptuntersuchung koste künftig statt bis zu 53,50 Euro bis zu 56,71 Euro.
Grundlage der Erhöhung sei ein Antrag von TÜV und Dekra. Zuletzt seien die Gebühren vor acht Jahren angepasst worden. Wie die Zeitung weiter berichtet, muss der Bundesrat noch zustimmen.
Was Verstöße in Flensburg kosten:
Zu schnell gefahren, ein Bierchen zu viel getrunken oder sogar noch schnell bei Rot über die Ampel gehuscht?
Bei welchem Verstoß ihr Punkte in Flensburg befürchten müsst, erfahrt ihr hier:
• Nichtbeachtung von Grünpfeil an der Ampel
• Zebrastreifen überfahren u. Ä.
• Handy benutzt
• Als 17-jähriger ohne Begleitung gefahren
• Kaputtes Licht
• Auto nicht rechtzeitig zum TÜV gebracht
• Höchstgeschwindigkeit innerorts mit 21-30 km/h oder außer Orts mit 21-40 km/h überschritten
• Nichtbeachten von vielen Verkehrsschildern
• Fahren ohne Nummernschild
• Vorfahrtsverstoß
• Auto zu schwer beladen
• Falsch abgebogen/ gewendet/ rückwärts gefahren
• Höchstgeschwindigkeit innerorts mit 31- über 70 km/h oder außer Orts mit 41- über 70 km/h überschritten
• Bahnübergang überfahren
• Straßenrennen
• Geisterfahren, Rückwärtsfahren auf Autobahnen
• Bei Rot fahren länger als eine Sekunde/ mit Sachbeschädigung/ Gefährdung
• Trunkenheit/ Vollrausch
• Unterlassene Hilfeleistung
• Überholverbot missachtet
• Nötigung, fahrlässige Tötung oder Körperverletzung
• Trunkenheit/ Vollrausch
• Trotz Fahrverbot ohne Erlaubnis gefahren
• Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
• Unterlassenen Hilfeleistung
• Fahrlässige Körperverletzung/ Tötung
Falls ihr eher zu Fuß oder mit dem Fahrrad unterwegs seid, könnten diese Infos für euch interessanter sein. Punkte kann man nämlich auch als Fußgänger oder als Radfahrer bekommen.
• Fußgänger, des geschlossenen Bahnübergang überquert
• Alkoholdelikte als Fußgänger
• Bei Rot mit dem Rad gefahren
• Fehlende Fahrradbeleuchtung und ähnliche Sicherheitseinschränkungen
• Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
• Mit dem Fahrrad Bahnübergang trotz geschlossener (Halb-) Schranke überquert
• Betrunken mit mehr als 1,6 Promille Fahrrad gefahren
• Eintragungen mit 1 Punkt: Verjährung erfolgt nach 2,5 Jahren
• Eintragungen (Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten) mit 2 Punkten: Verjährung erfolgt nach 5 Jahren
• Eintragungen (Straftaten) mit 3 Punkten: Verjährung erfolgt nach 10 Jahren
Mit einem freiwilligen Fahreignungsseminar kann man einen Punkt in Flensburg abbauen. Das geht allerdings nur alle 5 Jahre und nur, wenn man weniger als fünf Punkte hat.
(am meisten in Hamburg – 40,7%; am wenigsten in Hessen – 21,7%)
(in Sachsen-Anhalt sind 34,8% durchgefallen – das ist nach Hamburg und Bremen das Bundesland mit den meisten Missversuchen)