Immer mehr Unternehmen geraten wegen der Corona-Krise in Not. Lieferketten sind gerissen, Aufträge brechen weg, oder Geschäfte müssen geschlossen bleiben, die Gründe sind vielfältig.
Da bleibt oft der Notausgang Kurzarbeit. Die ist rasant angestiegen und hat sich z.B. in Sachsen-Anhalt innerhalb einer Woche verzehnfacht.
Wegen der Corona-Pandemie kommen jetzt leider sehr viele Menschen mit einer Behörde in Kontakt, mit der man eigentlich nicht so gerne zu tun hat - mit der Bundesarbeitsagentur.
Weil sie derzeit nicht in der Lage sind, sich ihren Lebensunterhalt selber zu verdienen. Kristian Veil, der Sprecher der Landesarbeitsagentur Sachsen-Anhalt/Thüringen mit Sitz in Halle, beantwortet noch offene Fragen zum Thema Kurzarbeit.
Aber was genau ist Kurzarbeit und wie funktioniert sie? Wir uns haben uns dazu bei der Landesarbeitsagentur Sachsen-Anhalt/Thüringen mit Sitz in Halle erkundigt.
Gabriele Kadoke ist die Expertin.
Weitere wichtige Fragen und Antworten zum Kurzarbeitergeld werden Euch ausführlich auf der Webseite der Arbeitsagentur erläutert:
Arbeitnehmer sind vom Corona-Virus infiziert- wer übernimmt die Bezahlung ?
Da gelten die üblichen Regelungen zur Krankschreibung, es gilt die Lohnfortzahlung für 6 Wochen. Die übernimmt in vollem Umfang der Arbeitgeber. Voraussetzung ist die übliche Bescheinigung über Arbeitsunfähigkeit, die stellt der Arzt aus. Bei leichteren Atemwegsinfekten geht das übrigens mittlerweile sogar per Telefon und Post, damit die Praxen nicht überlastet werden.
Wie sieht das aber aus, wenn ich nicht selbst erkrankt bin, aber wegen möglicher Kontakte in Quarantäne muss?
Arbeitsrechtsexpertin Heike Sommer von der IHK Halle-Dessau sagt dazu:„Dann haben Arbeitnehmer einen Anspruch auf Entschädigung in Höhe des Nettogehaltes. Das übernimmt vorauszahlend der Arbeitgeber, der kann sich das Geld aber bei den zuständigen Behörden zurückholen. In Sachsen-Anhalt ist es das Landesverwaltungsamt. Dabei gilt es eine Frist von 3 Monate nach Beendigung der Quarantäne einzuhalten.“
Was können Firmenchefs tun, wenn so viele Beschäftigte wegen Corona ausfallen, dass der Geschäftsbetrieb in der Firma eingeschränkt oder garnicht mehr nicht mehr möglich ist?
Dafür gibt es die Möglichkeit der Kurzarbeit. Die ist wegen der Corona-Krise ausgeweitet und vereinfacht. Der Begriff Kurzarbeit ist etwas irreführend, Unternehmer können damit ihre Mitarbeiter stundenweise oder auch ganz nach Hause schicken. Die bekommen dann von der Arbeitsagentur Kurzarbeitergeld. Damit soll vermieden werden, dass Mitarbeiter entlassen werden, wenn sie für eine absehbare Zeit nichts zu tun haben. Das Kurzarbeitergeld beträgt für Arbeitnehmer mit Kinder 67% vom entgangenen Nettolohn, Arbeitnehmer ohne Kinder erhalten 60% der Nettolohndifferenz.
Viele Menschen arbeiten ja als Freiberufler oder Selbstständige, da brechen ja gerade auch viele Aufträge weg, wie können die Hilfen bekommen?
Das ist ein wirklich großes Problem - eine Antwort, die jedem gefallen wird, haben wir leider nicht parat. All zuviel Hilfe gibt es da aktuell nicht, es soll Kreditprogramme zur Überbrückung von Engpässen geben, die Finanzämter sind angewiesen, Steuerzahlungen zu verschieben. Die Politik hat aber schon angekündigt, Hilfsprogramme auf die Beine zu stellen. Da ist aber noch Vieles in der Schwebe, da bleibt für mich nur der Rat, bitte nachfragen, bei den jeweiligen Berufsverbänden, IHK, Handwerkskammern.