Warnstreik Flughafen

Flugausfälle und Behinderungen am Dienstag

An mehreren deutschen Flughäfen streikt seit dem frühen Morgen das Sicherheitspersonal. Hunderte Flügen fallen aus, nach Schätzungen betrifft das mindestens 220.000 Passagiere.

An- und Abflüge gestrichen

Am Flughafen Leipzig/Halle wurden wegen des Warnstreiks 28 von 50 geplanten An- und Abflügen gestrichen. Betroffen sind nach Angaben des Airports innerdeutsche Verbindungen unter anderem nach Stuttgart, Frankfurt/Main und München. In Dresden fallen 26 von 46 Verbindungen aus, hieß es am Dienstagmorgen auf der Internetseite des Flughafens. Keine Auswirkung hat der Warnstreik am Flughafen Erfurt-Weimar. Dort stehen am Dienstag keine Flüge an.

Verdi verlangt mehr Geld

Verdifordert für die Kontrolleure von Passagieren, Fracht, Waren und für die Flughafen-Beschäftigten eine bundesweit einheitliche Bezahlung von 20 Euro pro Stunde. Das wäre ein Plus im teilweise hohen zweistelligen Prozentbereich - derzeit ist die Bezahlung je nach Region und Tätigkeit unterschiedlich.

"Nach vier ergebnislosen Verhandlungsrunden müssen wir dem Arbeitgeber zeigen, dass wir hinter den Forderungen stehen", sagte Christel Tempel von der GewerkschaftVerdiam Samstag in Leipzig.

Die Arbeitgeber halten das für unrealistisch, sie bieten nach eigener Darstellung ein Plus von bis zu 6,4 Prozent. FürVerdiist das zu wenig - nach Berechnung der Gewerkschaft wäre das nur ein Plus von 2 Prozent für das Gros der Beschäftigten.

Ob Euer Flug ausfällt oder Verspätung hat, könnt Ihr in der Übersicht nachschauen.

Verdi hat zum Streik aufgerufen.
AbflügeAnkünfte
Flughafen HannoverFlughafen Hannover
BER Flughafen Berlin-BrandenburgBER Flughafen Berlin-Brandenburg
Halle-LeipzigHalle-Leipzig
Hamburg AirportHamburg Airport
Bremen AirportBremen Airport

Telefonische Auskunft

  • Flughafen Leipzig/Halle: 0341 224-1155
  • BER Flughafen Berlin-Brandenburg: 030 609160910
  • Flughafen Hannover: 0511 977-0
  • Hamburg Airport: 040 50 75-0
  • Bremen Airport: 0421 5595 0
  • Servicenummer der Lufthansa: 0800 850 60 70 (* Kostenfrei aus dem deutschen Festnetz. Preise aus dem Mobilfunknetz maximal 0,42 Euro/Min)

Was passiert, wenn ich am Flughafen gestrandet bin?

Der Veranstalter oder die Fluggesellschaft muss gestrandete Kunden betreuen. Die Leistungen gemäß der EU-Fluggastrechteverordnung sind unabhängig davon, ob das Unternehmen für die Verspätungen oder Ausfälle von Flügen verantwortlich ist. Passagiere haben Anspruch auf Essen und Getränke, meist erhalten sie dafür Gutscheine. Verschiebt sich der Flug auf einen anderen Tag, muss die Airline oder der Veranstalter die Übernachtung in einem Hotel übernehmen.

Wie komme ich trotz des Streiks an mein Reiseziel?

Die Fluggesellschaft oder der Veranstalter hat die Pflicht, so schnell wie möglich eine Ersatzbeförderung zu organisieren. Kunden können diese per Telefon oder am Schalter des Unternehmens am Flughafen fordern. Urlauber sollten aber nicht aus Verärgerung ohne Rücksprache einfach ein Zugticket kaufen. Denn dann sei fraglich, ob die Fluggesellschaft die Kosten dafür erstattet, warnt Degott. Ab der fünften Verspätungsstunde hat der Fluggast das Recht, sein Flugticket zurückzugeben und sich die Kosten erstatten zu lassen. Damit ist die Airline jedoch aus allen Pflichten entlassen.

Was bedeutet Ersatzbeförderung genau?

Die Fluggesellschaft oder der Reiseveranstalter müssen ihre Passagiere schnellstmöglich ans Ziel bringen. Bei einem kürzeren Streik von nur wenigen Stunden kann es laut Degott reichen, zu warten, bis der Flugbetrieb wieder aufgenommen wird. Dauert der Ausstand länger, müssen die Airlines und Reisveranstalter die Kunden zum Beispiel mit der Bahn oder Bussen zu anderen Flughäfen bringen und von dort aus zum gewünschten Ziel.

Habe ich Anspruch auf eine Entschädigung?

Normalerweise steht Reisenden bei einem Flugausfall oder massiven Verspätungen laut der EU-Fluggastrechteverordnung eine Ausgleichszahlung zu. Das gilt jedoch nach derzeitiger Rechtsprechung nicht, wenn höhere Gewalt vorliegt. Das ist laut Bundesgerichtshof bei Streiks der Fall. Eine Ausnahme: Der Passagier kann nachweisen, dass die Fluggesellschaft nicht alles getan hat, um die Streikfolgen abzumildern.

Wie sieht es bei einer Pauschalreise aus?

Bei einer Pauschalreise ist die Rechtslage laut Degott etwas anders. Hier stellt sich nur die Frage, ob der Veranstalter seine Leistungspflichten erfüllt hat. Die Gründe, warum dagegen verstoßen wird, spielen keine Rolle. Sitzen Reisende zum Beispiel zwei Tage am Flughafen fest, statt am Strand zu liegen, können sie den Reisepreis entsprechend mindern. Handelt es sich um eine Kurzreise, können sie sogar von der Reise kostenlos zurücktreten und den Reisepreis zurückfordern. Schadenersatz wegen vertaner Urlaubszeit gibt es jedoch nicht.

Wie sollten sich Reisende verhalten?

Grundsätzlich ist es sinnvoll, sich vorab bei der jeweiligen Airline nach dem Status des Flugs zu erkundigen. Daneben sollten die Reisenden mehr Zeit einplanen, da auch die Abfertigung der nicht annullierten Flüge mehr Zeit in Anspruch nehmen wird. Der Frankfurter Flughafenbetreiber Fraport etwa bittet Passagiere, sich schon vor Antritt der Reise von zu Hause aus auf den Internetportalen der Fluggesellschaften über den Status ihres Flugs zu informieren und die Online-Umbuchungsmöglichkeiten zu nutzen. Fluggäste, deren Flüge nicht annulliert wurden, sollten sich möglichst frühzeitig vor Abflug am Check-in-Schalter einfinden.

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