Flug-Chaos zu Neujahr?

Die Kabinengewerkschaft Ufo bereitet Streiks in den nächsten Tagen bei der Lufthansa vor. Das geht aus einer Information an die Mitglieder vom Donnerstag hervor, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Ufo möchte am Freitag um 17 Uhr auf dem Youtube-Kanal der Gewerkschaft über die konkreten Zeiten des Streikaufrufs Auskunft geben. Informationen der Deutschen Presse-Agentur, dass der Streik noch in diesem Jahr stattfinden soll, bestätigte Ufo-Sprecher Nicoley Baublies.

Die Gewerkschaft teilte ihren Mitgliedern mit, es habe über die Weihnachtsfeiertage weitere Versuche der Schlichter für kurzfristige Lösungen gegeben. Diese Versuche seien erfolglos geblieben.

Ein Lufthansa-Sprecher sagte amDonnerstag: «Wir als Lufthansa schauen konstruktiv nach vorne.» Er fügte hinzu: «Wir sind weiter an einer großen Schlichtung interessiert. Streiks sind aus unserer Sicht keine Lösung.» Die Lufthansa schaue nun auf die vorgeschlagenen Schlichtungstermine im Januar, ergänzte der Sprecher.

Vor Weihnachten hatten die beiden Schlichter - der frühere Chef der Arbeitsagentur, Frank-Jürgen Weise, und der ehemalige brandenburgische Ministerpräsident Matthias Platzeck (SPD) - die seit Monaten zerstrittenen Tarifparteien zu einem weiteren Schlichtungsvorgespräch eingeladen. Dabei sollte der genaue Umfang der Themen festgelegt werden.

In dem Konflikt hat es bereits einen Warnstreik bei vier Lufthansa-Töchtern sowie einen zweitägigen Streik bei der Kerngesellschaft Lufthansa gegeben. Hier waren im November rund 1500 Flüge mit rund 200 000 betroffenen Passagieren ausgefallen.

Beide Seiten betonen immer wieder, eine möglichst umfassende Einigung mit einer Vielzahl tariflicher Themen anzustreben. Auf Grundzüge hatte man sich bereits im November bilateral geeinigt, war dann aber im gegenseitigen Misstrauen doch nicht zueinander gekommen. In der Zwischenzeit wurde Lufthansas Personalvorständin Bettina Volkens abberufen, die für einen moderateren Kurs mit der Ufo stand. Die Gewerkschaft verlangt unter anderem eine Rücknahme von Kündigungen und Klagen gegen frühere und aktuelle Vorstandsmitglieder sowie eine Aufarbeitung des heftigen Konflikts der vergangenen Monate.

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Was passiert, wenn ich am Flughafen gestrandet bin?

Der Veranstalter oder die Fluggesellschaft muss gestrandete Kunden betreuen. Die Leistungen gemäß der EU-Fluggastrechteverordnung sind unabhängig davon, ob das Unternehmen für die Verspätungen oder Ausfälle von Flügen verantwortlich ist. Passagiere haben Anspruch auf Essen und Getränke, meist erhalten sie dafür Gutscheine. Verschiebt sich der Flug auf einen anderen Tag, muss die Airline oder der Veranstalter die Übernachtung in einem Hotel übernehmen.

Wie komme ich trotz des Streiks an mein Reiseziel?

Die Fluggesellschaft oder der Veranstalter hat die Pflicht, so schnell wie möglich eine Ersatzbeförderung zu organisieren. Kunden können diese per Telefon oder am Schalter des Unternehmens am Flughafen fordern. Urlauber sollten aber nicht aus Verärgerung ohne Rücksprache einfach ein Zugticket kaufen. Denn dann sei fraglich, ob die Fluggesellschaft die Kosten dafür erstattet, warnt Degott. Ab der fünften Verspätungsstunde hat der Fluggast das Recht, sein Flugticket zurückzugeben und sich die Kosten erstatten zu lassen. Damit ist die Airline jedoch aus allen Pflichten entlassen.

Was bedeutet Ersatzbeförderung genau?

Die Fluggesellschaft oder der Reiseveranstalter müssen ihre Passagiere schnellstmöglich ans Ziel bringen. Bei einem kürzeren Streik von nur wenigen Stunden kann es laut Degott reichen, zu warten, bis der Flugbetrieb wieder aufgenommen wird. Dauert der Ausstand länger, müssen die Airlines und Reisveranstalter die Kunden zum Beispiel mit der Bahn oder Bussen zu anderen Flughäfen bringen und von dort aus zum gewünschten Ziel.

Habe ich Anspruch auf eine Entschädigung?

Normalerweise steht Reisenden bei einem Flugausfall oder massiven Verspätungen laut der EU-Fluggastrechteverordnung eine Ausgleichszahlung zu. Das gilt jedoch nach derzeitiger Rechtsprechung nicht, wenn höhere Gewalt vorliegt. Das ist laut Bundesgerichtshof bei Streiks der Fall. Eine Ausnahme: Der Passagier kann nachweisen, dass die Fluggesellschaft nicht alles getan hat, um die Streikfolgen abzumildern.

Wie sieht es bei einer Pauschalreise aus?

Bei einer Pauschalreise ist die Rechtslage laut Degott etwas anders. Hier stellt sich nur die Frage, ob der Veranstalter seine Leistungspflichten erfüllt hat. Die Gründe, warum dagegen verstoßen wird, spielen keine Rolle. Sitzen Reisende zum Beispiel zwei Tage am Flughafen fest, statt am Strand zu liegen, können sie den Reisepreis entsprechend mindern. Handelt es sich um eine Kurzreise, können sie sogar von der Reise kostenlos zurücktreten und den Reisepreis zurückfordern. Schadenersatz wegen vertaner Urlaubszeit gibt es jedoch nicht.

Wie sollten sich Reisende verhalten?

Grundsätzlich ist es sinnvoll, sich vorab bei der jeweiligen Airline nach dem Status des Flugs zu erkundigen. Daneben sollten die Reisenden mehr Zeit einplanen, da auch die Abfertigung der nicht annullierten Flüge mehr Zeit in Anspruch nehmen wird. Der Frankfurter Flughafenbetreiber Fraport etwa bittet Passagiere, sich schon vor Antritt der Reise von zu Hause aus auf den Internetportalen der Fluggesellschaften über den Status ihres Flugs zu informieren und die Online-Umbuchungsmöglichkeiten zu nutzen. Fluggäste, deren Flüge nicht annulliert wurden, sollten sich möglichst frühzeitig vor Abflug am Check-in-Schalter einfinden.

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