Flaschparken wird deutlich teurer

Verkehrsminister beschließen neuen Bußgeldkatalog

DieVerkehrsministervon Bund und Ländern haben sich nach monatelangem Tauziehen auf einen neuen Bußgeldkatalog geeinigt. Der sieht in vielen Punkten massive Anhebungen der Bußgelder für Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung vor. Die Einigung wurde am Freitag bei der Verkehrsministerkonferenz (VMK) unter dem Vorsitz Bremens verkündet. Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) sprach von einem «Riesendurchbruch» und einem fairen Kompromiss.

Die umstrittene Verschärfung für die Fahrverbote ist zwar vom Tisch. Dafür wurden aber die Bußgelder teils verdoppelt und zudem neue Tatbestände eingeführt. Wann der neue Bußgeldkatalog gilt, ist noch unklar. Eine Auswahl:

  • Der allgemeine Halt- und Parkverstoß wird anstatt wie bisher bis zu 15 Euro mit einem Verwarnungsgeld bis zu 55 Euro geahndet.
  • Wer unberechtigt auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz parkt, muss mit einem Bußgeld von 55 statt wie bisher 35 Euro rechnen.
  • Wer auf die Idee kommt, eine amtlich gekennzeichnete Feuerwehrzufahrt zuzuparken oder ein Rettungsfahrzeug zu behindern, der muss mit 100 Euro Bußgeld rechnen.
  • Ganz neu: Unberechtigtes Parken auf einem Parkplatz für elektrisch betriebene Fahrzeuge und Carsharing-Fahrzeuge hat ein Verwarnungsgeld von 55 Euro zur Folge.
  • Wer keine Rettungsgasse bildet oder die sogar selbst zum schnelleren Vorankommen mit dem Auto nutzt, muss mit einem Bußgeld zwischen 200 und 320 Euro sowie einem Monat Fahrverbot rechnen.
  • Lkw-Fahrer die gegen die neu eingeführte Pflicht verstoßen, mit dem Lastwagen beim Rechtsabbiegen innerorts nur mit Schrittgeschwindigkeit zu fahren, werden mit 70 Euro zur Kasse gebeten.
  • Die vorschriftswidrige Nutzung von Gehwegen, Radwegen und Seitenstreifen durch Fahrzeuge wird statt bis zu 25 Euro mit bis zu 100 Euro Geldbuße geahndet.
  • Auto-Poser aufgepasst: Die Geldbuße für das Verursachen von unnötigem Lärm und einer vermeidbaren Abgasbelästigung sowie dem belästigenden unnützen Hin- und Herfahren wird von bis zu 20 Euro auf bis zu 100 Euro angehoben.
  • Wer rast, muss mehr zahlen. Dabei gilt das Motto: Je schneller, desto teurer. Die Regelung für Pkw und innerorts:
  • 10 km/h zu schnell: künftig 30 statt 15 Euro
  • 11 km/h - 15 km/h zu schnell: 50 statt 25 Euro
  • 16 km/h - 20 km/h zu schnell: 70 statt 35 Euro
  • 21 km/h - 25 km/h zu schnell: 115 statt 80 Euro
  • 26 km/h - 30 km/h zu schnell: 180 statt 100 Euro
  • 31 km/h - 40 km/h zu schnell: 260 statt 160 Euro
  • 41 km/h - 50 km/h zu schnell: 400 statt 200 Euro
  • ...
  • über 70 km/h zu schnell: 800 statt 680 Euro.

Der Streit zog sich seit Februar vergangenen Jahres hin. Damals war die Änderung der StVO beschlossen, dann aber wegen eines Formfehlers wieder kassiert worden. Deshalb galten die alten Strafen weiter - was auch neue Regeln zum besseren Schutz von Radfahrern blockierte. In dem Tauziehen hatten sich Union und die Grünen gegenseitig Blockadehaltung vorgeworfen. Vor allem die verschärften Regeln für zu schnelles Fahren und das raschere Verhängen eines einmonatigen Fahrverbots hielt die Union für überzogen.

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