Di, 17. November 2020
1 Minute
Fitnessstudios in Sachsen-Anhalt bleiben weiterhin geschlossen. Das Oberverwaltungsgericht in Magdeburg wies jetzt 2 Eilanträge von Betreibern zurück, die gegen die Verordnung des Landes geklagt hatten. In der Begründung heißt es, die Schließung sei schlüssiger Teil eines Gesamtplanes um das Infektionsrisiko der Bevölkerung zu verringern, eine Ungleichbehandlung – etwa gegenüber dem weiter geöffneten Einzelhandel - gebe es nicht. Außerdem verwies das Gericht auf die vom Bund angekündigten Corona-Hilfen.