Di, 13. April 2021
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Die Reform des Infektionsschutzgesetzes muss zwar noch durch den Bundestag und den Bundesrat, aber es ist bereits bekannt, was die Bundesregierung für die Unternehmen vorsieht: Demnach müssen Firmen ihren Beschäftigten grundsätzlich einmal pro Woche Corona-Tests anbieten, wenn diese nicht im Homeoffice arbeiten.
Eine estpflicht für Arbeitnehmer gibt es nicht - aber die Firmen müssen es anbieten. Es handelt sich also um eine Angebotspflicht, die da im Gesetz stehen wird. Auch eine Dokumentationspflicht soll es aber nicht geben.
Laut Wirtschaftsministerium bieten bereits rund 70 Prozent der Betriebe Tests an.