Die Abgabe der Steuererklärung für das Jahr 2017 wird deutlich einfacher. Papierbelege, wie z.B. Spendenquittungen, müssen erstmalig nicht mehr mit der Steuererklärung beim Finanzamt eingereicht werden, um Aufwendungen geltend zu machen. Die Belege sind jedoch aufzubewahren und auf konkrete Anfrage dem Finanzamt nachzureichen.
Sachsen-Anhalts Finanzminister André Schröder empfiehlt, die Steuererklärung auf elektronischem Wege einzureichen. Dies sei von Vorteil für alle Beteiligten. So müsse das Finanzamt die Daten nicht mehr extra per Hand in Computersysteme eingeben. Zudem könnten bei der nächsten Steuererklärung bestimmte Angaben aus dem Vorjahr übernommen werden. Dies erleichtere die Arbeit und spare Zeit bei der Bearbeitung.
Voraussetzung für die elektronische Steuererklärung ist, dass man sich vorher registriert.
Die gesetzliche Frist zur Abgabe der Jahressteuererklärungen endet für das Jahr 2017 weiterhin am 31. Mai 2018 und für beratene Steuerpflichtige am 31. Dezember 2018. Die mit dem Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens verlängerte Abgabefrist gilt erstmals für Steuererklärungen für das Jahr 2018.