Finanzielle Entlastung für Gewerbetreibende

Die Stadt Leipzig verzichtet indiesem Jahr teilweise auf die sogenannte Sondernutzungsgebühr von Gewerbetreibenden. Das hat Oberbürgermeister Jung in einer Eilentscheidung festgelegt.

Bereits bezahlte Gelder werden zurückgezahlt.

Betroffen seien Gastronomen und Einzel­händler, heißt es in einem heute (Mittwoch) veröffentlichten Papier.

Die seien in besonderem Maße von den Auswirkungen der Beschränkungen wegen des Corona-Virus betroffen.

Sondernutzungsgebühren werden zum Beispiel für das Aufstellen von Werbetafeln, Tische und Stühlen oder Marktständen erhoben.

Die Stadt geht von einemEinnahmeverlustin Höhe von rund 2,7 Millionen Euro aus.

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