Fr, 10. März 2023
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Kommenden Mittwoch beginnen die Finanzämter in Sachsen-Anhalt damit, die Steuererklärungen für 2022 zu bearbeiten.
Es lohne sich, die Vorbereitungen anzugehen und die Daten an die Ämter zu übermitteln, sagte Finanzminister Richter heute. Dabei würden Kopien zunächst nicht benötigt, Belege müssten im Einzelfall nur noch auf Anforderung vorgelegt werden.
Die Frist für die Einkommenssteuererklärung für 2022 endet in Sachsen-Anhalt am 2. Oktober.