Ein FCM-Fan hat in erster Instanzerfolgreich gegen die Bundespolizei geklagt. Im Mai 2019 waren er mitrund 680 anderen Auswärtsfans3 Stunden lang am BochumerBahnhof festgehalten und durchsucht worden. Zuvor sollten Fans kurzzeitig Pyrotechnik aus dem fahrenden SonderZug gehalten haben. Das Gericht stimmte dem Magdeburger zu, die Maßnahme sei unverhältnismäßig gewesen. Von deneingekesselten FCM-Fans sei keine "unmittelbare Gefahr" ausgegangen. Während der mehrstündigender Maßnahmenhätten sieweder zur Toilette gedurft, noch hätten sie Lebensmittel kaufen können. Die Beamten stellten bei der Durchsuchung derFans kleine Mengen Betäubungsmittel und Sturmmasken fest.Am Ende verpassten alle Zugfahrereinen Großteil des Spiels gegen den Vfl Bochum. Der Staat soll die Gerichtskostenvon 5000 Euro zahlen.