Fall Köthen: Verteidigung fordert Freispruch

Urteil am Freitag, den 17. Mai 2019 geplant

Im Prozess um den Tod eines 22-Jährigen ausKöthenhaben die Verteidiger der beiden Angeklagten einen Freispruch gefordert. Der Tod des 22-Jährigen könne ihren Mandanten nicht zugerechnet werden. Der schwer herzkranke Mann sei laut den gehörten Sachverständigen an einem akuten Herzversagen gestorben, erklärten die Verteidiger am Dienstag in ihren Plädoyers am Landgericht Dessau-Roßlau.

Angeklagt sind die beiden jungen Männer wegen Körperverletzung mit Todesfolge. Die Staatsanwaltschaft war jedoch vor einer Woche von diesem Vorwurf abgerückt und hatte Jugendstrafen wegen gemeinschaftlich begangener, gefährlicher Körperverletzung gefordert. Die beiden jungen Afghanen hätten nicht mit der Herzerkrankung des 22-Jährigen und den schwerwiegenden Folgen des Angriffs rechnen können.

Die Verteidiger argumentierten, die Stimmung am Abend des 8. September 2018 sei durch einen vorangegangenen Streit mit einem Landsmann wegen einer Vaterschaft aufgeheizt gewesen. Der damals 18 Jahre alte und mit gut zwei Promille betrunkene Afghane sei irrtümlich davon ausgegangen, dass der hinzugekommene 22-jährige Köthener ihn angreifen wollte. Der Afghane habe ihn geschubst, um ihn auf Abstand zu halten. Der junge Köthener war umgefallen und später gestorben.

Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass einer der Angeklagten den 22-Jährigen geschlagen und der andere den am Boden Liegenden getreten hat.

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