Im Gegensatz zu Autofahrern müssen Fahrradfahrer ihre Verkehrsregeln nicht lernen, aber man sollte sie trotzdem unbedingt kennen. Wir präsentieren Euch einige geläufige Irrtümer und, wie es tatsächlich ist:
Quelle: adfc (Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club e.V.)
Die deutsche Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) schreibt vor, welche Ausrüstungsteile ein Fahrrad haben muss, damit es verkehrssicher auf den Straßen benutzt werden darf.
Dazu gehören:
Sinnvoll, aber nicht vorgeschrieben, sind außerdem ein Fahrradschloss, eine Standlichtanlage, Kettenschutz, ein stabiler Gepäckträger und Schutzbleche für Laufräder. Mindestens einmal im Jahr sollte man sein Rad auch von einem Fachmann überprüfen lassen, damit im Straßenverkehr alles reibungslos funktioniert.
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