Das Oberlandesgericht Naumburg bestätigt die Verurteilung des ehemaligen Landrats des Landkreises Jerichower Land Lothar Finzelberg wegen uneidlicher Falschaussage. Am 5. September 2018 hatte das Landgericht Magdeburg in einem Berufungsprozess den angeklagten ehemaligen Landrat wegen uneidlicher Falschaussage vor einem Untersuchungsausschuss des Landtages Sachsen-Anhalt im Jahr 2009 zu einer Freiheitsstrafe von 6 Monaten auf Bewährung verurteilt. Dagegen legte Finzelber Revision ein. Die hat das Oberlandesgericht nun mit einem einstimmigen Beschluss vom 13. März 2019 ( 1 Rv 24/19) verworfen.
Bereits zuvor hatte der Bundesgerichtshof hat mit Beschluss vom 13.09.2018 das Urteil des Landgerichts Magdeburg vom 23.06.2017 (24 KLs 491 Js 18043/09) bestätigt. Hier ist der Angeklagte durch das Landgericht wegen Bestechlichkeit und Steuerhinterziehung zu einer Haftstrafe von 2 Jahren und 10 Monaten verurteilt worden (vgl. Pressemitteilung 176/2018 des BGH vom 13.11.2018).