Erzieherinnen werden angeklagt

Kind am Neustädter See ertrunken

Nach dem Tod eines Dreijährigen am Magdeburger Neustädter See, kommen dessen Erzieherinnen vor Gericht.

Wie das Landgericht am Donnerstag mitteilte, klagt die Staatsanwaltschaft die drei Frauen wegen fahrlässiger Tötung an.

Diese kann mit einer Geldstrafe oder bis zu fünf Jahren Haft bestraft werden.

Mit einem Beginn der Verhandlung ist laut Amtsgericht voraussichtlich im Mai oder Juni diesen Jahres zu rechnen.

Im Oktober 2020 hatten die Erzieherinnen einen Ausflug mit ihrer Kindergartengruppe zum Neustädter See unternommen. Nach der Rückkehr stellten sie fest, dass der dreijährige Junge fehlte.

Bei einer sofort eingeleiteten Suchaktion wurde das Kind im Wasser gefunden. Trotz Reanimationsmaßnahmen verstarb der Junge durch Ertrinken.

Seite teilen