Sachsen-Anhalts Landesverfassungsgericht prüft weiter, ob die von der Landesregierung verordneten Corona-Regeln verfassungswidrig sind. Bei einer mündlichen Verhandlung am Dienstagnachmittag, 9. März 2021in Dessau-Roßlau wurden verschiedene Fragen zur 9. Eindämmungsverordnung diskutiert, wie eine Gerichtssprecherin im Anschluss sagte. So ging es unter anderem darum, ob das im Herbst geänderte Bundesinfektionsschutzgesetz als Grundlage ausreicht, damit die Regierung die teilweise weitreichenden Grundrechtseinschränkungen per Verordnung durchsetzen darf. Zudem ging es unter anderem um die Verständlichkeit der Corona-Regeln.
Bereits Anfang Februar hatten sich die Richterinnen und Richter auf Anfrage der AfD im Landtag mit einer früheren Verordnung befasst. Die Oppositionsfraktion hält unter anderem das touristische Beherbergungsverbot, die Schließung der Gaststätten und den zwischenzeitlich geltenden 15-Kilometer-Radius um den Wohnort für verfassungswidrig und die Maßnahmen prinzipiell für überzogen.
Die Verfassungsrichter wollen am Freitag, 26. März ein Urteil verkünden. Bereits vorher wird eine weitere Eil-Entscheidung erwartet, die ebenfalls die AfD im Landtag beantragt hat. Dabei geht es laut Gericht auch um die erst seit Montag geltende 10. Corona-Eindämmungsverordnung.
Zuletzt hatte das Landesverfassungsgericht bereits mehrere Eilanträge abgelehnt, verschiedene Maßnahmen mit sofortiger Wirkung zu kippen. In Sachsen-Anhalt werden seit rund einem Jahr immer wieder Einschränkungen von der Regierung beschlossen, mit denen die Ausbreitung des Coronavirus eingedämmt werden soll. Im Herbst wurde ein mehrfach verschärfter Lockdown verhängt. Anfang März traten die ersten größeren Lockerungen in Kraft. Seit Montag gilt die 10. Verordnung, die unter anderem die Kontaktregeln lockert.