Erneute Feldbrände im SAW-Land

Erneut haben Hitze und anhaltende Trockenheit für zahlreiche Brände im SAW-Land gesorgt. Im Landkreis Harz rückte die Feuerwehr am Wochenende zu insgesamt vier Feldbränden aus.

Auch auf demFestivalgelände Ferropolis bei Gräfenhainichen war sie im Einsatz - hier standenmehrere Autos in Flammen.

Die genaue Brandursache ist hier noch ungeklärt. Fest steht, dass am Samstagunter einem der parkenden Autos das trockene GrasFeuer fing. In der Folge brannten sechs Wagen und ein Anhänger komplett aus - 7 weitere Autos wurden beschädigt. In Ferropolis lief zu der Zeit das Splashfestival.

Bei 3 Bränden rund um Dessau geht die Polizei inzwischen von Brandstiftung aus. Entlang der Lukoer Straße hatten Unbekannte am Wochenendeoffensichtlich im Unterholzund in einem nah gelegenen Waldstück Feuer gelegt. Auch im Landkreis Wittenberg, bei Stendal und in Oscherslebenlöschte die Feuerwehr Feld- und Ackerbrände.

Durch die anhaltende Trockenperiode treten vermehrt Wald- und Flächenbrände auf. Vielerorts gilt derzeit Waldbrandgefahrenstufe 5 (sehr hohe Gefahr).

Es ist verboten:

  • in der freien Landschaft einschließlich angrenzender Straßen brennende oder glimmende Gegenstände wegzuwerfen,
  • durch Rauchen leicht entzündbare Bestände und Einrichtungen der Land- und Forstwirtschaft wie Strohdiemen, reife Erntebestände oder trockene Hecken zu gefährden,
  • bei Waldbrandgefahrenstufen 2 bis 5 außerhalb von geschlossenen Räumen im Wald oder in einem Abstand von weniger als 15 Metern zum Wald zu rauchen,
  • im Wald oder bei Waldbrandgefahrenstufen 2 bis 5 in einem Abstand von weniger als 30 Metern zum Wald ein offenes Feuer außerhalb von öffentlichen Grillplätzen anzuzünden oder
  • bei Waldbrandgefahrenstufe 5 den Wald außerhalb von Wegen zu betreten.

Waldbesucher werden gebeten, auftretende Brände umgehend der Feuerwehr zu melden. Es wird ausdrücklich davor gewarnt, einen Brand eigenständig zu löschen. Waldbrände besitzen eine Eigendynamik, die von Waldbesuchern nicht eingeschätzt werden kann.

Erläuterung zur Waldbrandstufe 5

Die Forstbehörde und Waldeigentümer können betroffene Waldgebiete zeitweilig sperren und damit jegliches Betreten und Befahren untersagen. Ausnahmen gelten nur für Waldbesitzer und deren Beauftragte zwecks Kontrolltätigkeiten und für durch die Forstbehörde speziell genehmigte Arbeiten, für die Forstbehörde selbst und Kräfte des Brandschutzes, Rettungsdienst und Katastrophenschutzes.

Oft werden Schadfeuer durch Fahrlässigkeit und Unachtsamkeit verursacht. Leichtfertig weggeworfene Zigaretten, vergessene Glasflaschen, die wie ein Brennglas wirken, oder ein nicht sachgemäß gelöschtes Grillfeuer können bei diesen Temperaturen und der langen Trockenheit schnell verheerende Auswirkungen haben. Auch sehr heiße Katalysatoren von Autos können auf trockenem Waldboden und trockenen Wiesen Brände verursachen.

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