Reisende in Deutschland müssen sich in den nächsten Tagen erneut auf erhebliche Behinderungen und zahlreiche Ausfälle im Flug- sowie im Bahnverkehr einstellen. Bei der Deutschen Bahn und anderen Bahnunternehmen sind an diesem Freitag weitere Warnstreiks in ganz Deutschland geplant. Wie am Dienstag aus Gewerkschaftskreisen in Berlin verlautete, wird für Freitagmorgen und -vormittag zwischen 03.00 Uhr und 11.00 Uhr zu einem bundesweiten Ausstand aufgerufen.
Für diesen Donnerstag und Freitag hat zudem die Gewerkschaft Verdi an den Flughäfen Düsseldorf, Hamburg und Köln/Bonn zu ganztägigen Warnstreiks im Sicherheitsbereich aufgerufen. Es sei mit längeren Wartezeiten bis hin zu Flugausfällen oder -streichungen zu rechnen, warnte Verdi. Die Luftfahrtbranche kritisierte den erneuten Ausstand.
Erst Ende März war der Verkehr mit Zügen, Bussen und Flugzeugen in Deutschland weitgehend zum Erliegen gekommen in Folge eines bundesweiten großen Warnstreiks der Bahngewerkschaft EVG und von Verdi. Von dem 24-stündigen Arbeitskampf waren Millionen Berufspendler und Reisende sowie der Güterverkehr betroffen. Auch jetzt wollen Verdi und die Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) den Druck in ihren Tarifverhandlungen erhöhen.
Die EVG will an diesem Mittwoch mitteilen, wie sie im Tarifkonflikt mit der Deutschen Bahn und rund 50 weiteren Unternehmen weiter vorgehen wird. Es müsse kurzfristig mehr Druck auf jene Arbeitgeber ausgeübt werden, «die immer noch meinen, die Forderungen der Beschäftigten ignorieren zu können», hieß es.
Die EVG fordert bei einer Laufzeit von einem Jahr mindestens 650 Euro mehr im Monat oder zwölf Prozent mehr bei den oberen Einkommen. Derzeit verhandelt die Gewerkschaft in zweiter Runde nach und nach mit den rund 50 Bahnunternehmen. Am Mittwoch trifft sich die Gewerkschaft mit dem Unternehmen Transdev. Mit der Deutschen Bahn ist das nächste Treffen für die kommende Woche angesetzt. Bei dem Konzern betreffen die Tarifverhandlungen gut 180 000 der etwa 230 000 Beschäftigten.
Die Deutsche Bahn zeigte sich zuletzt offen, den Schlichtervorschlag bei den Verhandlungen für den öffentlichen Dienst als Grundlage für die eigenen Gespräche zu übernehmen. Dieser sieht zunächst steuer- und abgabenfreie Sonderzahlungen von 3000 Euro in mehreren Stufen vor. Ab März 2024 soll es dann einen Sockelbetrag von 200 Euro sowie anschließend ein Lohnplus von 5,5 Prozent geben. Wird dabei keine Erhöhung um 340 Euro erreicht, soll der betreffende Erhöhungsbetrag auf diese Summe gesetzt werden.
Auch an den Flughäfen Düsseldorf, Hamburg und Köln/Bonn müssen sich die Passagiere an den nächsten Tagen wieder auf spürbare Behinderungen und Flugausfälle einstellen. Dort hat Verdi für Donnerstag und Freitag die Beschäftigen im Luftsicherheitsbereich, in der Fluggastkontrolle, der Personal- und Warenkontrolle und in Servicebereichen der drei Flughäfen zu ganztägigen Warnstreiks aufgerufen. Der Hamburger Flughafen kündigte an, dass wegen des Warnstreiks am Donnerstag und Freitag alle Abflüge gestrichen würden.
Hintergrund dieser Warnstreiks sind die Verhandlungen zwischen Verdi und dem Bundesverband der Luftsicherheitsunternehmen (BDLS) um die Zeitzuschläge für Nacht-, Samstags-, Sonntags- und Feiertagsarbeit sowie eine bessere tarifliche Regelung zur Entlohnung von Überstunden für die Sicherheits- und Servicekräfte an Verkehrsflughäfen. Ein schriftliches Angebot des BDLS sei unzureichend und nicht einigungsfähig, betonte die Gewerkschaft. Die Verhandlungen sollen am 27. und 28. April fortgesetzt werden.
Abflüge | Ankünfte |
Flughafen Hannover | Flughafen Hannover |
BER Flughafen Berlin-Brandenburg | BER Flughafen Berlin-Brandenburg |
Halle-Leipzig | Halle-Leipzig |
Hamburg Airport | Hamburg Airport |
Bremen Airport | Bremen Airport |
Der Veranstalter oder die Fluggesellschaft muss gestrandete Kunden betreuen. Die Leistungen gemäß der EU-Fluggastrechteverordnung sind unabhängig davon, ob das Unternehmen für die Verspätungen oder Ausfälle von Flügen verantwortlich ist. Passagiere haben Anspruch auf Essen und Getränke, meist erhalten sie dafür Gutscheine. Verschiebt sich der Flug auf einen anderen Tag, muss die Airline oder der Veranstalter die Übernachtung in einem Hotel übernehmen.
Die Fluggesellschaft oder der Veranstalter hat die Pflicht, so schnell wie möglich eine Ersatzbeförderung zu organisieren. Kunden können diese per Telefon oder am Schalter des Unternehmens am Flughafen fordern. Urlauber sollten aber nicht aus Verärgerung ohne Rücksprache einfach ein Zugticket kaufen. Denn dann sei fraglich, ob die Fluggesellschaft die Kosten dafür erstattet, warnt Degott. Ab der fünften Verspätungsstunde hat der Fluggast das Recht, sein Flugticket zurückzugeben und sich die Kosten erstatten zu lassen. Damit ist die Airline jedoch aus allen Pflichten entlassen.
Die Fluggesellschaft oder der Reiseveranstalter müssen ihre Passagiere schnellstmöglich ans Ziel bringen. Bei einem kürzeren Streik von nur wenigen Stunden kann es laut Degott reichen, zu warten, bis der Flugbetrieb wieder aufgenommen wird. Dauert der Ausstand länger, müssen die Airlines und Reisveranstalter die Kunden zum Beispiel mit der Bahn oder Bussen zu anderen Flughäfen bringen und von dort aus zum gewünschten Ziel.
Normalerweise steht Reisenden bei einem Flugausfall oder massiven Verspätungen laut der EU-Fluggastrechteverordnung eine Ausgleichszahlung zu. Das gilt jedoch nach derzeitiger Rechtsprechung nicht, wenn höhere Gewalt vorliegt. Das ist laut Bundesgerichtshof bei Streiks der Fall. Eine Ausnahme: Der Passagier kann nachweisen, dass die Fluggesellschaft nicht alles getan hat, um die Streikfolgen abzumildern.
Bei einer Pauschalreise ist die Rechtslage laut Degott etwas anders. Hier stellt sich nur die Frage, ob der Veranstalter seine Leistungspflichten erfüllt hat. Die Gründe, warum dagegen verstoßen wird, spielen keine Rolle. Sitzen Reisende zum Beispiel zwei Tage am Flughafen fest, statt am Strand zu liegen, können sie den Reisepreis entsprechend mindern. Handelt es sich um eine Kurzreise, können sie sogar von der Reise kostenlos zurücktreten und den Reisepreis zurückfordern. Schadenersatz wegen vertaner Urlaubszeit gibt es jedoch nicht.
Grundsätzlich ist es sinnvoll, sich vorab bei der jeweiligen Airline nach dem Status des Flugs zu erkundigen. Daneben sollten die Reisenden mehr Zeit einplanen, da auch die Abfertigung der nicht annullierten Flüge mehr Zeit in Anspruch nehmen wird. Der Frankfurter Flughafenbetreiber Fraport etwa bittet Passagiere, sich schon vor Antritt der Reise von zu Hause aus auf den Internetportalen der Fluggesellschaften über den Status ihres Flugs zu informieren und die Online-Umbuchungsmöglichkeiten zu nutzen. Fluggäste, deren Flüge nicht annulliert wurden, sollten sich möglichst frühzeitig vor Abflug am Check-in-Schalter einfinden.