Immobilien, Autos, Sparguthaben - jedes Jahr erbt Sachsen-Anhalt im großen Stil. Im vergangenen Jahr konnte es auf eine vergleichsweise hohe Anzahl sogenannter Fiskalerbschaften zurückblicken. 582 solcher Erbfälle wurden 2020 festgestellt, teilte ein Sprecher des Finanzministeriums mit. 521 waren es 2019, im Jahr davor 535. Einen «objektiven Grund» für den Anstieg könne er nicht benennen, so der Sprecher.
Häuser, Autos, Gärten
Das Spektrum an Erbgegenständen ist groß: «Immobilien, also Eigentums- und Miteigentumsanteile an Grundstücken und Eigentumswohnungen, Kraftfahrzeuge, Garagen und Gärten, Konten- und Sparguthaben, Depots sowie weitere bewegliche Sachen aus den Haushalten der Erblasser», führte der Ministeriumssprecher aus. Derzeit befänden sich mehr als 1000 Immobilien aus Fiskalerbschaften im Eigentum oder Miteigentum des Landes. Das Land wird immer dann zum Erben, wenn weder Ehegatte, noch Lebenspartner, Kinder oder weitere Verwandten des Verstorbenen ermittelt werden können und kein anderer Erbe bestimmt wurde.
Land erbt wie andere auch
Das Land könne grundsätzlich erben wie eine natürliche Person, erklärte der Ministeriumssprecher. So sei das Land zum Beispiel im Besitz einer Modelleisenbahnsammlung und auch Tiere habe Sachsen-Anhalt schon geerbt. Bewegliche Gegenstände würden, wenn diese einen bestimmten Wert haben, dann unter anderem über eine Zollauktion oder diverse Auktionshäuser veräußert. Tiere würden einem Verwandten oder Bekannten des Verstorbenen zur Übernahme angeboten, oder dem Tierheim übergeben.
Einnahmen in Millionenhöhe
Die Einnahmen, die sich größtenteils aus den Verkäufen der Vermögensgegenstände, aus Mieten und Pachten sowie der Auflösung von Konten, Sparbüchern und Depots speisten, beliefen sich nach Angaben des Finanzministeriums im vergangenen Jahr auf etwas mehr als zwei Millionen Euro. Dem standen 2020 Ausgaben in Höhe von rund 1,3 Millionen Euro gegenüber, die im Zusammenhang mit den Fiskalerbschaften getätigt wurden, so der Sprecher. Hierbei gelte es jedoch zu beachten, dass die entstandenen Sach- und Personalkosten der beteiligten Landesbehörde bei der Rechnung nicht berücksichtigt wurden.
Wenn Erbe zum Problemfall wird
Etwa die Hälfte der Kosten wurde für Instandsetzungs- und Sicherungsmaßnahmen, für die Verkehrssicherung und die Bewirtschaftungskosten der Liegenschaften aufgewandt, sagte der Sprecher. Häufig seien die geerbten Immobilien besonders baufällig.Die Sanierung und Entwicklung von solchen Schrottimmobilien gehöre aber nicht in den Aufgabenbereich des Ministeriums. Das liege auch daran, dass die anschließende Verwertung der Liegenschaften sich oftmals wegen grundbuchlicher Belastungen und teilweise ungeklärten Miteigentumsverhältnissen als sehr schwierig erweise.
Solche vererbten Immobilien seien angesichts der vielen leerstehenden und verfallenen Häuser in Sachsen-Anhalts Kommunen jedoch nicht das Hauptproblem, erklärte Jürgen Leindecker, Landesgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes Sachsen-Anhalt. «Ostdeutsche Kommunen haben ohnehin größere Probleme mit Schrottimmobilien. Jedoch rücken Fiskalerbschaften dabei in den Hintergrund. Den größten Teil machen restitutionsbelastete Immobilien aus.» Oft seien die Eigentumsstrukturen der Immobilien nicht mehr nachvollziehbar oder die vermeintlichen Eigentümer hätten Verzichtserklärungen abgegeben.