Alles wieder offen beim geplanten Leipziger Freiheits- und Einheitsdenkmal: Das Oberlandesgericht Dresden (OLG) hat die Stadt Leipzig im Streit um den Gestaltungswettbewerb für das Denkmal zum Nachbessern verpflichtet. Die zweite Phase des Wettbewerbs muss noch einmal neu angegangen werden, wie das Gericht am Dienstag entschied. Die Schöpfer des ursprünglich erstplatzierten Entwurfs hatten Beschwerde beim OLG eingereicht. Sie halten ein nachträglich eingeschobenes Prüfverfahren für unrechtmäßig. An dessen Ende fand sich der ursprüngliche Siegerentwurf «Siebzigtausend» - bestehend aus bunten, tragbaren Würfeln - nur noch auf Platz drei wieder.
In einer ersten Stellungnahme hat die Stadt das Urteil als "gute Basis für das weitere Verfahren" gewertet und als neuen Einweihungstermin für das Denkmal den Oktober 2017 benannt. Ursprünglich sollte es dieses Jahr im Rahmen der Feierlichkeiten zum 25. Jubiläum der friedlichen Revolution eingeweiht werden.(Redaktion/dpa)