Buffets und Einschulungsfeiern wieder erlaubt

Die Landesregierung von Sachsen-Anhalt hat heute die 7. Corona-Verordnung beschlossen. Die beinhaltet u.a., dass fachkundig organisierte Feiern in geschlossenen Räumen mit bis zu 500 Gästen ab dem 29. August erlaubt sind.

Damit trage das Land den traditionellen Einschulungsfeiern in Sporthallen, Aulen und Festsälen Rechnung, sagte Sozialministerin Petra Grimm-Benne. Fachkundig organisierte Veranstaltungen draußen mit Freizeit- und Unterhaltungsangeboten mit maximal 1.000 Besuchern gleichzeitig gelten künftig nicht als Volksfest und dürfen stattfinden.

Hotels und Pensionen dürfen wieder Buffets anbieten - mit Mindestabstand und Maske.

Und auch Messen, Ausstellungen sowie Jahr- und Flohmärkte dürfen mit Einlasskontrollen öffnen.

Die Verordnung gilt ab übermorgen.

Aufgelockert wurde auch das bisherige Kontaktverbot für Treffen mit mehr als 10 Menschen. Die Landesregierung empfiehlt es aber weiterhin, sich nur zu zehntzu treffen.

Ein weiterer Teil der neuen Verordnung ist der schon seit Samstag geltende Einreisestopp. Der betrifft Bürger aus Corona-Hotspots, wie zum Beispiel Gütersloh. Wieder erlaubt werden Open-Air-Veranstaltungen mit bis zu 1.000 Teilnehmern und Familienfeiern mit bis zu 50 Gästen.

Warum der Kurswechsel?

Trotz einzelner Ausbrüche steht Sachsen-Anhalt im dritten Monat der Corona-Krise noch immer gut da, was das Infektionsgeschehen angeht. In der neuen Corona-Eindämmungsverordnung treten vielfach Empfehlungen an die Stelle der meisten Verbote. Die neuen Regeln, die am Donnerstag, 02. Juli in Kraft treten, haben die Ministerinnen und Minister in den vergangenen zwei Wochen zusammengetragen. Hier die wichtigsten Änderungen:

Großveranstaltungen

... werden den Plänen zufolge Schritt für Schritt wachsend wieder möglich sein: Die Gesundheitsministerin sagte, in geschlossenen Räumen solle die maximale Teilnehmerzahl auf 250 Menschen begrenzt werden. Vom 29. Augustan werde die Grenze auf 500 Menschen hochgesetzt. Voraussetzung sei, dass die Veranstaltungen «fachkundig organisiert» werden. Draußen sollen bis zu 1.000 Menschen zu Veranstaltungen zusammenkommen können - Grund ist lautGrimm-Benne, dass die Gefahr einer Ansteckung an der frischen Luft deutlich geringer sei als in geschlossenen Räumen.

Fachkundig organisierte Veranstaltungen im Außenbereich mit Freizeit- und Unterhaltungsangeboten mit maximal 1 000 Besuchern gleichzeitig gelten künftig nicht als Volksfest und dürfen stattfinden.

Privatfeiern

Auch hier können wieder mehr Menschen zusammenkommen, wenn das Kabinett die Regelung am kommenden Dienstag beschließt: 50 statt bisher 20 Menschen sollen gemeinsam im Familien-, Freundes- oder Bekanntenkreis feiern können.

Ferienlager

Kinder sollen in den Sommerferien wieder in Ferienlager fahren dürfen. Eine konkrete Maximalteilnehmerzahl wurde offen gelassen. Man wolle nicht reglementieren, welches Kind mitfahren darf und welches nicht, sagteGrimm-Benne. Wichtig sei, dass die Gruppen konstant seien, betonte Haseloff.

Sport

Sportwettkämpfe sollen wieder angesetzt werden können. Die Grenze von 1.000 Menschen für Veranstaltungen im Freien soll auch hier gelten. Dabei sollen die jeweiligen Hygieneregeln und Vorgaben der Sportverbände eingehalten werden. Auch Kontaktsport soll vom 2. Juli an wieder erlaubt werden.

Messen und Märkte

Messen, Ausstellungen, Floh- und Spezialmärkte sollten wie Ladengeschäfte unter bestimmten Voraussetzungen wieder öffnen dürfen. Eine Person je zehn Quadratmetern solle zugelassen werden. Die allgemeinen Hygiene- und Abstandsregelungen müssten eingehalten werden, zudem seien Zugangskontrollen nötig, sagteGrimm-Benne. In geschlossenen Räumen gilt auch hier die Maskenpflicht.

Reisebusse

Für Reisebusse sollen laut der Ministerin künftig ähnliche Regelungen gelten wie im ÖPNV. Weil der Mindestabstand von 1,50 Metern dort nicht eingehalten werden könne, sei auch dort eine Mund-Nasen-Bedeckung nötig. «Und wir sagen, wenn die Fahrzeit länger als drei Stunden beträgt, sollte der Mund-Nasen-Schutz vom Veranstalter gestellt werden.» Zudem müsse es regelmäßige Lüftungspausen geben.

Einreise nach Sachsen-Anhalt

Reisende aus sogenannten Corona-Hotspots müssenbereits seit letzten Samstag beweisen, dass sie nicht infiziert sind, um in Hotels und aufCampingplätzen einzuchecken. Dieser Test darf höchstens 48 Stunden alt sein. An der Regelung sollte sich nichts Wesentliches ändern.

Nix mit Rummel und Party?

Geschlossen bleibensollen Clubs, Diskotheken, Prostitutionsstätten, Volksfeste und Jahrmärkte. Damit sich aber überhaupt noch Karussells und Fahrgeschäfte drehen können in diesem Jahr, sollen lautGrimm-Benne, Messen gut organisiert werden. «Auch dort kann man fachkundig organisierte Veranstaltungen zulassen mit unterhaltenden Attraktionen wie Fahrgeschäften im Außenbereich.» Die Messegelände sollten mit Ein- und Ausgangskontrollen organisiert werden, so dass es nicht mehr als 1.000 Besucher gebe. Schausteller hätten bereits selbst Konzepte entwickelt.

Fachkundig organisierte Veranstaltungen im Außenbereich mit Freizeit- und Unterhaltungsangeboten mit maximal 1 000 Besuchern gleichzeitig gelten künftig nicht als Volksfest und dürfen stattfinden.

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