Eltern mit Maske in die Kita

Ministerium mit neuen Corona-Regeln

Eltern müssen in Sachsen-Anhalt künftig einen Mund-Nase-Schutz tragen, wenn sie ihre Kinder in die Kita bringen oder abholen. Das sehen neue Corona-Schutzregeln vor, die das Gesundheitsministerium heute in Magdeburg veröffentlichte. Demnach müssen Eltern und andere Besucher in den Kitas Masken tragen, um Kinder und Personal zu schützen. In allen Räumen, in denen Kinder betreut werden, muss drei Mal pro Stunde für mindestens fünf Minuten gelüftet werden. Kinder, die offensichtliche Erkältungssymptome haben, dürfen weiter betreut werden.

Damit reagiert das Ministerium nach eigenen Angaben auf die aktuell hohen Corona-Infektionszahlen. Die Vorgaben sollen dabei helfen, Kitas und Horte möglichst lange offen zu halten und eine Schließung wie im Frühjahr zu vermeiden. Die neuen Corona-Regeln sollen von den Einrichtungen im Laufe der Woche umgesetzt werden. An den Schulen gilt seit Montag eine Maskenpflicht für alle - außer im eigentlichen Unterricht.

Für die Schulhorte sieht der Plan vor, dass die Kinder und Jugendlichen in den gleichen Gruppen betreut werden wie in der Schule. Diese sogenannte Kohortenbildung soll Kontakte reduzieren. Kinder einer Kohorte müssen den Sicherheitsabstand von 1,5 Metern nicht einhalten. Zu allen anderen betreuten Gruppen sollen sie hingegen Abstand halten. Sollte das wegen der Räumlichkeiten nicht möglich sein, ist ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen.

Für den Bereich der Kindertageseinrichtungen werden folgende Maßnahmen empfohlen:

  • Eltern und Dritte müssen einen Mund-Nasen-Schutz tragen, wenn sie die Kindertageseinrichtung betreten, um Kinder und Personal besser zu schützen.
  • Beschäftigte, die einer Risikogruppe zuzuordnen sind, sollen FFP2-Masken tragen.
  • Während der Betreuung der Kinder in den Räumen gilt, dass alle 20 Minuten für mindestens fünf Minuten eine Stoß- oder Querlüftung zu erfolgen hat.
  • Kinder, bei denen Symptome nur auf eine banale Erkältung hinweisen, dürfen die Kindertageseinrichtung auch weiterhin besuchen
  • Die Bildung von Sammelgruppen bleibt möglich, sofern die Hygieneanforderungen verstärkt beachtet werden.
  • Feiern und andere Veranstaltungen mit Besucherinnen und Besuchern von außensollen nicht stattfinden.

Für die Betreuung von Schulkindern in Horten wurden zusätzliche Empfehlungen entwickelt, die im Einklang stehen mit den Hygienemaßnahmen für den Schulbetrieb. Die Maßnahmen umfassen insbesondere:

  • Im Hort sollen soweit möglich Kohorten entsprechend den Kohorten in den Schulen gebildet werden. Damit sollen Kontakte reduziert und die Nachverfolgbarkeit im Falle eines Infektionsgeschehens erleichtert werden. Kinder einer Kohorte müssen den Mindestabstand von 1,5 Metern nicht einhalten; die sonstigen Hygienevorschriften sind jedoch zu beachten.
  • Wenn Kinder aus zwei oder mehr Schulkohorten in einem Hort betreut werden, müssen die Kinder dieser Kohorten zueinander Abstand halten. Dies kann erfolgen durch eine zeitlich versetzte Raumnutzung oder eine räumliche Trennung indem jeweils ein Raum nur mit einer Kohorte belegt wird.. Wenn die Einhaltung des Mindestabstands nicht möglich ist, ist ein Mund-Nasen-Schutz auch in den Betreuungsräumen zu tragen.
  • Die Horte stimmen ihre Hygienekonzepte mit den Schulen ab, aus denen Kinder ihre Einrichtung in Anspruch nehmen. Damit sollen die Maßnahmen von Hort und Schule bestmöglich ineinander greifen.
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