Einst war es ein Todesstreifen - jetzt ist es eine Lebenslinie. Das Grüne Band als Nationales Naturmonument soll Artenschutz und Erinnerungskultur zusammenbringen. Was jetzt beschlossene Sache ist, trieb die Koalition davor schon mal an ihre Grenzen.
Das Grüne Band entlang der ehemaligen deutsch-deutschen Grenze steht auch in Sachsen-Anhalt künftig unter besonderem Schutz. Der Landtag beschloss am Donnerstag mit den Stimmen der Koalition, das Gebiet zum Nationalen Naturmonument zu erklären. Die AfD stimmte dagegen, die Linke enthielt sich. Betroffen sind 4754 Hektar auf einer Länge von 343 Kilometern. Das Nationale Naturmonument ist eine neue Schutzgebietskategorie, die Naturschutz und Erinnerungskultur verbindet - in diesem Fall geht es um die Erinnerung an die friedliche Revolution.
1.400 Kilometer lang
Beim Grünen Band handelt es sich um eine Kette verschiedener Biotope mit insgesamt 1200 bedrohten Tier- und Pflanzenarten, aber auch um den vielerorts noch erhaltenen Kolonnenweg sowie die Wachtürme der DDR-Grenzposten. Der ehemalige Todesstreifen reicht in seiner vollen Länge von Hof in Bayern bis Lübeck in Schleswig-Holstein und damit fast 1400 Kilometer durch Deutschland. Im November 2018 hatte schon der Thüringer Landtag den 763 Kilometer langen Grenzstreifen zwischen Thüringen, Bayern, Hessen und Niedersachsen in den neuen Schutzstatus versetzt.
Umweltministerin Claudia Dalbert sagte, sie freue sich, dass dieses Projekt aus dem Koalitionsvertrag rechtzeitig vor dem 30. Jahrestag des Mauerfalls auf den Weg gebracht worden sei. Es sei Erinnerung an den Mut der Menschen, die die Diktatur überwunden und die menschenverachtende Grenze zu Fall gebracht hätten.
Streit in der Koalition
Für Grüne und Naturschützer ist das Grüne Band ein Herzensanliegen. Es sorgte in Sachsen-Anhalt aber auch für erheblichen Streit zwischen den Regierungspartnern CDU und Grünen. Die Grünen drohten sogar damit, das Bündnis mit CDU und SPD platzen zu lassen. Die CDU hatte etwa Bedenken geltend gemacht, Landwirte an der ehemaligen Grenze könnten enteignet werden.
Dalbert ging am Donnerstag nochmals auf die Bedenken ein und stellte mit Blick auf das Thema Enteignungen klar: «Ich kann Ihnen versichern, das wird nicht geschehen, gerade aus der Verantwortung unserer jüngsten Geschichte heraus.» Die Ministerin sagte, das Grüne Band solle nun mit Leben gefüllt werden. In den kommenden fünf Jahren sollen demnach Pläne entstehen, wie Naturschutz und Erinnerungskultur entwickelt werden können - in Zusammenarbeit mit den Eigentümern und Nutzern der betroffenen Grundstücke.
Die AfD lehnt das Grüne Band ab. Der AfD-Abgeordnete Hannes Loth sprach von einem trennenden Gesetz. Es sei ungerecht, ungenau und unzureichend. Landtagspräsidentin Gabriele Brakebusch wandte sich als Abgeordnete an Loth und sagte: «Die Menschen, die an der innerdeutschen Grenze gewohnt haben, die wollen das Grüne Band.» Es sei ein wichtiger Teil der Erinnerungskultur. Sie selbst habe die Pläne zunächst auch abgelehnt, inzwischen habe es aber viele Gespräche und Entwicklungen gegeben. Sie, die bis heute in Harbke an der ehemaligen Grenze wohne, unterstütze das Projekt inzwischen.
Lob von Umweltschützern
Der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) begrüßte die Landtagsentscheidung. Damit erfülle sich eine seit langem vertretene Forderung. «Was 1989 gleich nach dem Fall der Mauer als kühne Vision vom BUND entwickelt wurde, hat sich inzwischen zusammen mit vielen Partnern und Akteuren zu einem der größten und bedeutendsten Naturschutzprojekte in Deutschland entwickelt.» Es gelte nun, die Lücken zu schließen.
Auch die Grünen-Fraktion im Bundestag will den ehemaligen innerdeutschen Grenzstreifen, das sogenannte Grüne Band, lückenlos schützen. «Wir wollen das Grüne Band 30 Jahre nach der friedlichen Revolution weiterentwickeln - als Leuchtturm für den Naturschutz und als Erinnerungsort», hieß es in einem Antrag der Fraktion, der am Donnerstagabend im Bundestag beraten werden sollte. Das gesamte Band inDeutschland solle als Nationales Naturmonument ausgewiesen werden - einer Schutzkategorie im Bundesnaturschutzgesetz.