Gemäß der Eindämmungsverordnung Sachsen-Anhalts dürfen die Landkreise und kreisfreien Städte den Bewegungsradius ihrer Bewohner auf 15 Kilometer rund um ihre Gemeinde beschränken, wenn derInzidenzwert von 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner und Woche an mehr als fünf Tagen überschritten wird.Ausnahmen sind triftige Gründe wie Arbeit, Arztbesuch oderPflege von Angehörigen.
... verzeichnet deutschlandweit mit die höchsten Zahlen. Hier gilt dieRegel vorerst bis einschließlich 14. Februar.
... die Beschränkung wurde aufgehoben.
... aktuell keine Beschränkung.
... die Beschränkung wurde aufgehoben.
... hier gilt der Bewegungsradius nicht.
... das ist auch eine der Regionen mit den höchsten Zahlen bundesweit. Hier gilt zusätzlich eine nächtliche Ausgangssperre.
... die Beschränkung wurde aufgehoben.
... auch hier ist der Bewegungsradius eingeschränkt.
... auch hier wurde die Beschränkung bereits aufgehoben.
... Beschränkung ebenfalls aufgehoben.
... die Beschränkung gilt hier nicht - dafür aber eine Maskenpflicht auch im öffentlichen Raum, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann.
... keine 15-km-Beschränkung.
... ebenfalls keine15-km-Beschränkung.
... die Landeshauptstadt hat einen der niedrigsten Werte in Sachsen-Anhalt - hier gilt die Regel also ebenfalls nicht.
... Im Freistaat gilt der eingeschränkte Bewegungsradius seit Dezember landesweit.
... Das Land empfiehlt lediglich, sich aufeinen Radius von 15 Kilometern zu beschränken. Die Kommunen dürfen selbst entscheiden, ob sie esvorschreiben.Das tut der Kreis Altenburger Land.
... hier gilt die 15-km-Beschränkung aktuell nirgendwo.