Eierlikör darf keine Milch enthalten!

Eierlikör darf nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs keine Milch enthalten.

Eine Spirituose dürfe in der EU nur dann als Eierlikör bezeichnet werden, wenn sie ausschließlich die im entsprechenden EU-Gesetz aufgeführten Bestandteile enthalte, erklärten die Luxemburger Richter vorhin.
Demnach darf Eierlikör - neben dem Alkohol - lediglich Eigelb, Eiweiß, Zucker oder Honig sowie gegebenenfalls Aromastoffe enthalten.
Hintergrund der Entscheidung des höchsten EU-Gerichts war ein Streit aus Deutschland.

Ein Eierlikör-Hersteller hatten einen Konkurrenten aus Sachsen-Anhalt verklagt, weil der in seinen Eierlikör auch Milch verarbeitet

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