Drohnen in Sachsen-Anhalt immer beliebter

Allerdings steigen auch die Zwischenfälle

In Sachsen-Anhalt gibt es immer mehr Drohneneinsätze. Das teilte das Landesverwaltungsamt auf Nachfrage der Deutschen Presse-Agentur mit. Eine genaue quantitative Bewertung sei dabei schwierig, da die Regelungen, welche Drohnenflüge registriert und erlaubt werden müssten, in den vergangenen Jahren mehrmals geändert wurden. Der Trend sei aber eindeutig.

Um einen einheitlichen rechtlichen Rahmen für den Betrieb von Drohnen zu setzen, hat die Europäische Union 2019 eine Verordnung geschaffen. Demnach müssen alle Betreiber ihre Drohne beim Luftfahrt-Bundesamt registrieren lassen, sollte diese mehr als 250 Gramm wiegen. Diese Pflicht gilt auch für Drohnen unter 250 Gramm, wenn diese mit einem Sensor zur Erfassung personengebundener Daten, zum Beispiel einer Kamera, ausgestattet sind. Die Regeln gelten seit diesem Jahr. Für schwerere Geräte verlangt der Gesetzgeber einen Kenntnisnachweis, der durch vom Luftfahrtbundesamt zertifizierte Stellen ausgestellt werden kann.

Von der weitreichenden Registrierungspflicht lassen sich die Flieger anscheinend nicht abschrecken: Laut Luftfahrt-Bundesamt registrierten sich bundesweit bereits rund 350 000 Drohnen-Betreiber. Auch die Zahl der EU-genormten Kenntnisnachweise wächst. Die alten «Drohnenführerscheine», die ab 2017 galten, würden nicht mehr angeboten, so das Luftfahrt-Bundesamt.

Es «kann davon ausgegangen werden, dass die Drohnen-Nutzung weiter zunehmen wird», sagte ein Sprecher das Verkehrsministeriums. Die häufigsten Einsatzfelder sind nach Aussage des Ministeriumssprechers die Verwendung für Luftaufnahmen, Vermessungen, die Nutzung für Sicherheitsaufgaben, Baudienstleistungen sowie Forschung und Entwicklung.

Mit der zunehmenden Nutzung habe sich jedoch auch der rechtswidrige Gebrauch von Drohnen erhöht, teilte das Ministerium mit. 2020 wurden in Sachsen-Anhalt 42 Anzeigen und Ordnungswidrigkeitsverfahren im Zusammenhang mit der Nutzung von Drohnen gezählt. Im Jahr davor waren es lediglich 31 Fälle. 2015 gab es zehn solcher gemeldeten Vorfälle.

Auch die Flugsicherung erfasst in ihren Erhebungen tendenziell einen Anstieg der Behinderungen durch Drohnen. Der Großteil der Behinderungen ereigne sich im Umfeld eines Flughafens. Das könne den Verkehr dort gefährden, so die Deutsche Flugsicherung. «Tauchen Sie zu nahe an den Start- und Landebahnen auf, erteilen unsere Fluglotsen keine Start- und Landeerlaubnisse mehr.» Das bringe für Fluggesellschaften und Passagiere nicht nur Verzögerungen, sondern auch enorme Kosten.

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