Paare, die den Bund der Ehe eingehen, müssen sich nicht nur über Einladungen, Dekoration oder Sitzordnung einig sein.
Schon bei der Anmeldung der Eheschließung wird das Paar gefragt, welcher Name künftig als Familienname eingetragen werden soll. Wer jetzt in Panik verfällt, dem sei gesagt: Niemand ist verpflichtet einen gemeinsamen Ehenamen auszuwählen.
An einem Beispiel lassen sich die geltenden Regelungen am besten erklären:
Max Schmidt und Anne Meyer wollen heiraten.
1. Fall: jeder Partner behält seinen Nachnamen. Dann muss aber festgelegt werden, welchen Namen alle Kinder tragen sollen.
2. Fall: Familie Schmidt
Max Schmidt, Anne Schmidt (geb. Meyer)
3. Fall: Familie Meyer
Max Meyer (geb. Schmidt), Anne Meyer
4.Fall: Doppelname Frau
Max Schmidt, Anne Schmidt-Meyer oder Anne Meyer-Schmidt
5. Fall: Doppelname Mann
Anne Meyer, Max Schmidt-Meyer oder Max Meyer-Schmidt
Wichtig dabei ist: Nur einer der Partner darf einen Doppelnamen auswählen.
Es ist jederzeit möglich einen Doppelnamen abzulegen. Der Teil des Doppelnames, der als Familienname bestimmt wurde, bleibt allerdings erhalten. Diese Änderung hätte zur Folge, dass Ausweisdokumente geändert werden müssten und der Doppelname beim Standesamt widerrufen werden muss.
Es ist nicht erlaubt, dass ein Name aus zwei gleichen Namen (Schmidt-Schmidt) besteht.
Im Fall einer Scheidung ist es durchaus erlaubt, den erworbenen Familiennamen weiter zu führen. Bei einer erneuten Eheschließung darf dieser Name jedoch nicht wieder der Familienname sein.
Es gibt Nachnamen, die wirklich im Gedächnis bleiben. Manche Doppelnamen sind auch einfach nur zum Schmunzeln, wie diese Beispiele beweisen: