Das Landgericht München hat den früheren Audi-Chef Rupert Stadler und zwei Mitangeklagte wegen Betrugs zu hohen Bewährungsstrafen verurteilt. Zudem müssen sie insgesamt 1,5 Millionen Euro an die Justizkasse und gemeinnützige Vereine zahlen, entschied das Gericht am Dienstag nach fast dreijährigem Prozess. Es ist das erste strafrechtliche Urteil in Deutschland imDiesel-Skandal, der die ganze Branche erschüttert und Milliardenschäden verursacht hat.
Alle drei Angeklagte hatten Geständnisse abgelegt. Stadler wurdewegen «Betrugs durch Unterlassen» zu einem Jahr und neun Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung und Zahlung von 1,1 Millionen Euro verurteilt. Er habe die Manipulation nicht veranlasst, aber den Verkauf der Autos viel zu spät gestoppt. Spätestens im Juli 2016 habe er erkannt, dass sie «zulassungskritische Funktionen enthalten könnten», sagte der Vorsitzende Richter Stefan Weickert. Trotzdem habe er die Händler nicht informiert und bis Anfang 2018 noch 17.177 manipulierte Autos verkaufen lassen.
Der frühere Chef der Motorentwicklung und spätere Porsche-Vorstand Wolfgang Hatz sowie der Ingenieur P. hatten laut Urteil ab 2008 dafür gesorgt, dass Abschalteinrichtungen in die Abgassteuerungen eingebaut wurden. Damit hielten die Autos Grenzwerte auf dem Prüfstand ein, auf der Straße aber nicht.Ziel war es, sich den nachträglichen Einbau größerer Adblue-Tanks für die Abgasreinigung zu sparen, nachdem sich die Techniker des Konzerns verrechnet hatten.
Hatz wurde zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren und Zahlung von 400.000 Euro verurteilt, P. zu einem Jahr und neun Monaten auf Bewährung und 50.000 Euro Bewährungsauflage.Die Kammer legte ihnen einen Schaden von 2,3 Milliarden Euro zur Last, denn ein Großteil der Fahrzeuge war in den USA verkauft worden und hatte dort nach Aufdeckung der Trickserien nach US-Gesetz nur noch Schrottwert. Für in Deutschland verkaufte Autos setze das Gericht nur 5 Prozent Wertverlust an.
Die Anklage hatte den Bewährungsstrafen für Stadler und P. im Rahmen einer Verständigung bereits zugestimmt und nur im Fall von Hatz eine Gefängnisstrafe ohne Bewährung gefordert. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig. Bei Hatz werde die Staatsanwaltschaft die Urteilsbegründung prüfen undüber Rechtsmittel entscheiden, sagte Sprecherin Andrea Grape.