Laut Statistik kommen im Sommer die meisten Babys zur Welt. Die Standesämter haben zu dieser Zeit alle Hände voll zu tun, denn der Namenswunsch muss bestätigt werden.
Die Namenspflicht der Eltern kann aber auch schnell an ihre Grenzen stoßen. So muss der Wunschname für das Baby bestimme Kriterien erfüllen. Das Kinderwohl steht an erster Stelle. Hämische oder niederträchtige Namen sind verboten. Außerdem sollte das Geschlecht klar erkennbar sein. Die Namensform muss als Vorname funktionieren und für speziellere Namen braucht man Quellen z.B. in seriöser Literatur.
Interview mit Namensforscherin Gabriele Rodriguez
Empfehlungen gibt es hier von der Gesellschaft für deutsche Sprache. Die juristische Entscheidung trifft aber das jeweilige Standesamt. Das heißt, die Urteile können je nach Standesamt unterschiedlich ausfallen.
Wir haben mit der Namenforscherin Gabriele Rodriguez von der Universität Leipzig gesprochen. Sie schreibt Gutachten und Empfehlungen für die Standesämter auf deren Grundlage diese über die Namensgebung entscheiden.