2. September: Die Steuererklärung ist fällig

Denkt dran: Steuererklärung für das Jahr 2023 abgeben!

Das müsst Ihr beachten:
  • Für alle, die Ihre Steuererklärung selbst machen, endet die Frist am 2. September 2024.
  • Weniger Stress habt Ihr, wenn Euch Steuerberater oder Lohnsteuerhilfen unterstützen. Dann endet die Frist erst am 05. Juni 2025.
  • Schafft Ihr es doch nicht rechtzeitig, müsst Ihr mit Verspätungszuschlägen, Zwangsgeld, Steuerschätzung und Zinsen rechnen.
  • Eine Fristverlängerung (z.B. wegen längerer Krankheit) kann schriftlich beim Finanzamt beantragt werden.

Wir haben mit Jana Bauer vom Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine gesprochen.

1. Für wen gilt die Abgagefrist am 2. September?
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  • 1. Für wen gilt die Abgagefrist am 2. September?
  • 2. Wer ist verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben?
  • 3. Für wen lohnt sich eine freiwillige Steuererklärung?
  • 4. Wer einmal eine Steuererklärung abgegeben hat, muss immer eine machen. Stimmt das?
  • 5. Wie seriös sind Apps, die eine Steuererklärung in 3 Minuten versprechen?
  • 6. Was lässt sich eigentlich steuerlich alles absetzen?
  • 7. Kann ich Arbeit im Home Office steuerlich absetzen?
  • 8. Muss ich nachweisen, dass ich wirklich im Home Office war?
  • 9. Welche Möglichkeiten habe ich, wenn ich meine Steuererklärung nicht rechtzeitig fertig bekomme?
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