Bundesgerichtshof Karlsruhe

DFB darf weiterhin Kollektivstrafen verhängen

Der DFB darf auch weiterhin Geldstrafen gegen Fußballvereine verhängen, wenn deren Fans die Spiele stören - das urteilte der Bundesgerichtshof in Karlsruhe. Geklagt hatte Regionalligist FC Carl Zeiss Jena, der sich seit 2018 weigert eine Strafe über 25.000 Euro zu zahlen. Bei drei Spielen des damaligen Drittligisten zündeten Fans des Clubs Pyrotechnik.

Mit ihrer Beschwerde waren die Thüringer bereits vor einem Schiedsgericht gescheitert. Nach dem BGH-Urteil hat dessen Entscheidung Bestand: Carl Zeiss Jena muss zahlen.

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