Kleingeld

Der Taschengeldparagraph

radio SAW deckt auf

Es ist Paragraph 110 BGB. Der gesagt nämlich, dass Menschen ab sieben Jahren beschränkt geschäftsfähig sind und deshalb auch rechtswirksame Geschäfte abschließen dürfen. Allerdings dürfen sie dafür nur ihre eigenen Mittel verwenden. Heißt, wenn sich ein junger Mensch ein Eis von seinem gesparten Taschengeld kaufen möchte, könnt ihr als Eltern da theoretisch nichts dagegen tun. Allerdings gilt das grundsätzlich nur für Barkäufe und für Preise, die der Minderjährige von seinem Taschengeld bezahlen kann. Ratenkäufe dürfen junge Menschen nicht tätigen und auch einen Handyvertrag dürfen sie nicht ohne Zustimmung der Eltern abschließen, auch, wenn die Grundgebühr theoretisch von Taschengeld bezahlt werden könnte. Auch elektronische Geräte oder teures Spielzeug wie eine Spielekonsole brauchen die Zustimmung der Eltern. Möchten die das nicht, können sie vom Verkäufer die die Rückgängigmachung des Vertrages verlangen – sie geben die Spielekonsole zurück und bekommen dafür das Geld wieder.

Und damit das aber eben nicht bei jeder Klein-Einkauf passiert, dass sich euer Kind vom Taschengeld kauft, gibt es diesen Paragraphen.

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