Einmal im Lotto gewinnen, das ist für viele ein Traum. Voraussetzung für einen Lotto-Gewinn ist zum einen: man muss auch Lotto spielen und zum zweiten: man sollte es bei einem Anbieter tun, dem Glückspiel gemäß White List erlaubt ist. So hören wir es in der Werbung für Lotto.
In Deutschland ist ja alles geregelt und deshalb gibt es bei uns auch die GGL. Die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder. Und – es gibt einen so genannten Glücksspielstaatsvertrag.
In dem steht drin, dass die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder im Internet eine gemeinsame amtliche Liste veröffentlicht, in der die Veranstalter und Vermittler von Glücksspielen aufgeführt werden, die über eine Erlaubnis oder Konzession nach dem Glücksspielstaatsvertrag verfügen.
Diese erlaubten Anbieter müssen auf der Startseite ihrer Internetseite aufführen, dass sie über so eine staatliche Sondergenehmigung verfügen und sie müssen dort mitteilen, wer ihnen diese Erlaubnis erteilt hat. Diese Liste wird mindesten einmal monatlich aktualisiert und diese höchstamtliche Liste heißt White List – im Sinne von weiße Liste für Sondergenehmigung im Gegensatz zur schwarzen Liste im Sinne von Verbot.
Wie schnell tropft Regen? Wieviele Menschen wurden schon von Meteoriten getroffen? Der Tag ist voller kleiner Geheimnisse und radio SAW deckt sie auf.