Ostern zu Coronazeiten

Darf ich meine Familie zu Ostern besuchen?

Freizeit und Feiern: Das ist möglich!

Wie sind die Regelungen im SAW-Land?

Sachsen-Anhalt

In einem offenen Brief hat Sozialministerin Petra Grimm-Benne Fragen zur Situation um die Feiertage beantwortet. Besonders betonte sie bei ihren Ausführungen: " Der Gesundheitsschutz steht an erster Stelle. Machen Sie mit! Lassen Sie uns Solidarität zeigen, indem wir Abstand halten."

Darf ich meine Familie besuchen?

Der Besuch der Lebenspartnerin/des Lebenspartners sowie der Angehörigen, insbesondere der (Schwieger-)Eltern, der Kinder und der Großeltern ist grundsätzlich möglich. Auch Reisen in das Gebiet des Landes Sachsen-Anhalt sind aus familiären Gründen weiter zulässig. Reisende aus anderen Bundesländern sollten beachten, dass in ihren Ländern gegebenenfalls abweichende Regelungen für die Ausreise getroffen wurden.

Darf der Osterhase kommen?

Na sicher. ;-) Das hat das Sozialministerium extra in einem humoristischenTweet mitgeteilt.Denn der Osterhase arbeite alleine, habe keinenKontakt mit anderen und achte «äußerst scheu» auf einenMindestabstand.

Ist die Ostereiersuche noch erlaubt?

Die Ostereiersuche im eigenen Garten ist selbstverständlich erlaubt. Da es beim Verstecken und Suchen von Ostereiern im öffentlichen Raum, also im Park oder im Wald, allerdings schnell zu größeren Ansammlungen kommen kann und im Eifer des Geschehens das Abstandsgebot nicht eingehalten wird, bitten wir Sie im Moment davon Abstand zu nehmen.

Steht einem Osterspaziergang etwas im Wege?

Ein Osterspaziergang an frischer Luft tut gut und bleibt möglich, sofern Sie im Kreis der Familie / Angehörigen des eigenen Hausstandes, alleine oder mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person, z. B. einer Freundin unterwegs sind. Achten Sie darauf, dass Sie einen Abstand von 1,5 Metern zu anderen Spaziergängerinnen und Spaziergängern halten.

Sind Osterausflüge möglich?

Reisen aus touristischem Anlass sind untersagt; dies gilt auch für Reisen, die zu Freizeitzwecken unternommen werden. Familienbesuche sind aber weiterhin möglich.Wir möchten grundsätzlich empfehlen, an Stelle des Ausflugs bspw. aus Magdeburg in Richtung Harz einen Spaziergang oder eine Fahrradtour vor der Haustür zu unternehmen, sofern keine kommunalen Regelungen dagegensprechen. Andernfalls müssen Sie gegenüber der Polizei den Grund Ihrer Reise glaubhaft machen. Noch ein Hinweis: Wenndie Familie auseinem anderenBundesland einreist, könnte es auch bei Spaziergängen oder Radtouren zu Problemen kommen. Streng genommen gilt das als Einreise aus touristischenGründen und das ist mit Bußgeldern belegt.

Kann ich eine Motorradtour unternehmen?

Motorradausflüge z.B. durch die Harzer Berge werden als Freizeitreisen gewertet, die derzeit leider nicht möglich ist. Bitte verschieben Sie derartige Ausflüge auf einen späteren Zeitpunkt. Wer aus beruflichen, gewerblichen oder familiären Gründen eine Fahrt mit dem Motorrad unternimmt, kann dies selbstverständlich auch weiterhin tun.

Darf ich noch picknicken und grillen?

Nein. Das Feiern, Picknicken und Grillen auf öffentlichen Plätzen ist unabhängig von der Personenzahl untersagt. Auf dem Privatgrundstück kann im Kreis der Kernfamilie weiter gegrillt werden. Auf gemeinschaftliches Grillen mit den Nachbarn ist zu verzichten.

Können meine Kinder mit anderen Kindern Fußballspielen?

Um Menschenansammlungen zu vermeiden, dürfen öffentliche und private Sportanlagen, Fußball- und Bolzplätze nicht betreten werden. Ballsport und Bewegung sind aber weiterhin auch an der frischen Luft möglich – jedoch nur in der Familie oder mit einer Person, die nicht zum Hausstand gehört, also einem Freund oder einer Freundin.

Darf ich in den Garten?

Ja, gärtnern tut der Seele gut. Sie können zu Ostern im Schrebergarten oder im Garten vor Tür den Frühling genießen. Zu nicht-touristischen Zwecken und zur Pflege der Parzellen können Dauercamper auch die Campingplätze zu nutzen, soweit der Betreiber des Platzes nicht komplett geschlossen hat. Lediglich Besitzern von Feriengrundstücken ist es untersagt, ihren Zweitwohnsitz zu nutzen.

Finden Ostergottesdienste statt?

Zum Schutz vor Neuinfektionen ist es in diesem Jahr nicht möglich, Seite an Seite mit den anderen Gemeindemitgliedern den Ostergottesdienst in der Kirche zu feiern. Viele Kirchen haben es aber geschafft, mit Gottesdiensten im Fernsehen, im Radio und im Internet viele Menschen zu erreichen. Dies wird ganz sicher auch zu Ostern der Fall sein.

Regionale Besonderheiten

Die Wohnung oder das eigeneGrundstück darf nur aus einem «triftigen Grund» verlassen werden. Was das genau ist, wird in denKommunen teils unterschiedlich ausgelegt. Halle legt das beispielsweise besonders streng aus: Alleine oder zu zweit einBuch auf einer Parkbank zu lesen oder auf einer Decke zu liegen, ist dort kein triftiger Grund, das Haus zu verlassen. InMagdeburg hingegen muss dafür niemand eineStrafe befürchten, wie dieStadt bestätigte. Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte sich anOstern auf Spaziergänge im Wohnumfeld beschränken.Die sind imengen Familienkreis sowie zu zweit erlaubt.

Die Regelungen in Sachsen

Dürfen Großeltern, andere Verwandte oder Freunde besucht werden?

Grundsätzlich nicht. Ausnahmen sieht die Corona-Schutz-Verordnung nur für unterstützungsbedürftige oder kranke Menschen vor. Auch getrennt wohnende Lebenspartner dürfen einander besuchen.

Darf man sich alleine mit einer Decke im Park oder am Fluss niederlassen, wenn man Abstand zu anderen hält?

In Sachsen lautet die rigorose Antwort darauf: Nein. «Aufenthalt im Freien, abgesehen vom eigenen Grundstück, ist nur für Sport und Bewegung gestattet, ebenfalls ist dabei eine kurze Rast erlaubt», erklärte das Sozialministerium. Ein längerer Aufenthalt mit einer Decke im Park, am Fluss oder am See sei nicht gestattet.

Was ist mit einem Ausflug in ein Naherholungsgebiet?

Auch solche Ausflüge sind nicht gestattet.

Darf man Osterfeuer machen?

Osterfeuer fallen unter das Veranstaltungsverbot und sind somit nicht gestattet, wie das Sozialministerium mitteilte. Private Osterfeuer im eigenen Garten «in Anwesenheit ausschließlich der Personen des eigenen Hausstands» seien erlaubt. Dabei müssten aber die kommunalen Bestimmungen zum Feuermachen im Garten eingehalten werden.

Darf man in die Kirche gehen?

Sich zu einem Gottesdienst zu versammeln, ist derzeit nicht gestattet. Trotzdem sind die Kirchen aber geöffnet. Zum persönlichen Gebet dürfe man Platz nehmen, wenn man genügend Abstand halte und sich nicht zu lange aufhalte, teilte die Evangelische Landeskirche mit. Die Kirchen sind zudem bemüht, zum Beispiel über Livestreams Andachten zu übertragen. Bei der Übertragung dürfen jeweils nur die absolut notwendigen Menschen anwesend sein.

Was ist denn überhaupt erlaubt?

Die Corona-Schutz-Verordnung nennt 15 «triftige Gründe», aus denen das Haus oder die Wohnung verlassen werden dürfen. Dazu zählen die Wege zur Arbeit und zum Einkaufen, die Hunde-Gassirunde, der Besuch im Kleingarten sowie Sport und Bewegung an der frischen Luft - allerdings mit der deutlichen Einschränkung «vorrangig im Umfeld des Wohnbereichs». In Zahlen heißt das laut dem OVG-Urteil (s. auch nächste Frage): ein Umkreis von 10 bis 15 Kilometern um die eigene Wohnung.

Die Regeln in Sachsen sind im Bundesländervergleich streng. Was haben die Gerichte bisher dazu gesagt?

Bisherige Klagen vor den Verwaltungsgerichten sind erfolglos geblieben. Das Verwaltungsgericht Leipzig hat zum Beispiel das Gottesdienstverbot als «notwendig, angemessen und verhältnismäßig» eingestuft. Das Oberverwaltungsgericht (OVG)Bautzen hat einen Eilantrag abgewiesen, der sich gegen verschiedene Punkte der Corona-Schutz-Verordnung richtete. Die Richter konnten etwa die Kritik nicht nachvollziehen, dass die Formulierung zu Sport und Bewegung «vorrangig im Umfeld des Wohnbereichs» unklar sei. Das OVGversteht darunter einen Umkreis von 10 bis 15 Kilometern um die eigene Wohnung.

Weitere Fragen und Antworten für Sachsen

Die Regelungen in Niedersachsen

Auch Niedersachsen hat die Kontaktbeschränkungen angepasst. Private Besuche in abgespeckter Form seien über die Feiertage möglich, sagte die stellvertretende Krisenstabsleiterin, Claudia Schröder. Das strikte Verbot von Besuchen von Menschen, die nicht zum eigenen Haushalt gehören, wurde wie bereits angekündigt aufgehoben. Zugleich appellierte Schröder aber, Besuchskontakte wegen des Infektionsrisikos einzuschränken. Eine Begegnung im Freien sei einer Verabredung zu Hause vorzuziehen. Große Familientreffen oder Partys blieben tabu.

Wo darf ich hinfahren?

In Niedersachsen und Bremen sind anders als in Sachsen-Anhalt Tagesausflüge unter Beachtung der Kontaktauflagen wie etwa der Zwei-Personen-Regel grundsätzlich erlaubt. Aber:Es empfiehlt sich vor der Fahrt, bei Landkreisen und Kommunen nachzufragen oder im Internet nachzulesen, welche Bestimmungen vor Ort gelten. Die landesweiten Regeln dürfen von Kreisen und Städten nicht gelockert, aber verschärft werden.

HARZ: Der Harz erstreckt sich über Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. In Sachsen-Anhalt sind touristische Reisen und Ausflüge in das Bundesland und auch innerhalb Sachsen-Anhalts untersagt und der Harz dort auch für Tagesausflügler aus Niedersachsen tabu. «Das ist für uns eine eigenartige Situation», sagt Carola Schmidt, Geschäftsführerin des Harzer Tourismusverbandes, der mit den unterschiedlichen Länderregelungen konfrontiert ist. «Natürlich blutet mein Herz», sagt Schmidt. «Eigentlich ist es ja unser Ziel, Menschen für den Harz zu begeistern. Der Schutz der Gesundheit hat hier aber ganz klar Priorität.»

Weitere Infos aus dem Westharz

STEINHUDER MEER: Einige Bereiche sind gesperrt, wie die 35 000 Quadratmeter große, künstlich angelegte Badeinsel mit Sandstrand, ausgedehnten Liegeflächen und vielen Spielgeräten. Auch die Personenschifffahrt ist eingestellt. Die Polizei kontrolliert die Einhaltung der Abstandsregeln. Am Wochenende zuvor war auch berittene Polizei unterwegs.

Mal eben auf die Inseln?

Zu den ostfriesischen Inseln ist Touristen der Zugang über Wasser wie aus der Luft untersagt. In Norden (Landkreis Aurich), wo Schiffe nach Norderney und Juist starten, kontrolliert laut einem Kreissprecher das Ordnungsamt, ob das eingehalten wird. Befördert werden dürfen nur noch Menschen mit Erstwohnsitz, Lieferanten oder teils auch auf den Inseln Arbeitende. Reedereien, Fährbetriebe und Flugdienste müssen sich etwa durch einen Personalausweis oder Dienstausweis bescheinigen lassen, dass sie die Voraussetzungen erfüllen. Die jeweiligen Allgemeinverfügungen der Landkreise, die die Gesundheitssysteme der Inseln schützen sollen, gelten mindestens bis 18. April.

Am Festland sind auswärtige Wohnmobile und -wagen mancherorts nicht willkommen: In den Landkreisen Aurich und Wittmund ist für sie das Parken zwischen dem 9. und 14. April auf öffentlichen Flächen verboten. Polizei und Ordnungsämter werden nach Angaben der Kreise kontrollieren und Verstöße konsequent ahnden. Das Beherbergen zu touristischen Zwecken ist dort schon seit längerem verboten.

Und Reisen in die Niederlande?

Die Grenzen sind noch offen. Allerdings rät die Bundespolizei, nicht in die Niederlande zu reisen. «Das Robert Koch-Institut hat die Niederlande zum Risikogebiet erklärt», sagt der Sprecher der Bundespolizei in Hannover, Jörg Ristow. Grenzkontrollen werden verstärkt, auf deutscher, und auf niederländischer Seite. Wer also nicht beruflich in die Niederlande will, sollte auf die Reise verzichten. Auch in den Niederlanden gelten Einschränkungen im öffentlichen Leben - Versammlungen sind bis zum 1. Juni nicht gestattet, im öffentlichen Raum muss zu Menschen, die nicht zur eigenen Familie gehören, Abstand gehalten werden. Auch Restaurants, Museen und Freizeitparks sind geschlossen.

Angrillen, Picknick, Osterfeuer?

All das fällt über Ostern im öffentlichen Bereich aus: Verhaltensweisen in der Öffentlichkeit, die das Abstandsgebot von 1,5 Meter gefährden, sind untersagt. «Dies gilt insbesondere für Gruppenbildungen, Picknick oder Grillen im Freien», heißt in der niedersächsischen Verordnung. In einige Orten werden aufgeschichtete Osterfeuer unter Ausschluss der Öffentlichkeit und am Tage abgebrannt. Auch das sonst bei Niedersachsen beliebte Osterräderlauf in Lüdge (NRW), bei dem mit Stroh präparierte brennende Holzräder mit Wucht ins Tal rollen, fällt wegen der Krise aus.

Was ist mit Gottesdiensten?

Gründonnerstag, Karfreitag, Karsamstag, Ostersonntag, Ostermontag - in vielen Gottesdiensten gedenken Katholiken und Protestanten an den Feiertagen der Kreuzigung und Auferstehung Jesu Christi. Doch das Coronavirus hat die Messpläne obsolet gemacht. Die Behörden haben Zusammenkünfte in den Kirchen verboten. Es gibt aber zahlreiche Streaming-Angebote. Im Osnabrücker Dom zelebrieren Bischof Franz-Josef Bode und Weihbischof Johannes Wübbe abwechselnd. Im Hildesheimer Dom teilen sich diese Aufgabe Bischof Heiner Wilmer und Weihbischof Heinz-Günter Bongartz.

Bis Gottesdienstbesuche wieder erlaubt sind, veröffentlicht auch die Evangelisch-lutherische Landeskirche Hannovers jeden Sonntag einen Gottesdienst auf ihrer Internetseite, bei Facebook und auf Youtube. Kirchengemeinden hätten die Möglichkeit, das Video auf ihre Internetseite zu stellen. Das gilt auch für die Osterfeiertage.

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