Seit langem kämpft Britney Spears gegen die Vormundschaft durch ihren Vatern. Courtney Love gilt als Unterstützerin des Popstars - und zeigt dies nun in einem emotionalen Video.
US-Sängerin Courtney Love hat auf Instagram den Britney-Spears-Hit «Lucky» gesungen und ist dabei in Tränen ausgebrochen. «Ich weine tatsächlich gerade. Ich hasse es, wenn mir das passiert», sagte die 56-Jährige in dem Video. «Warum kommen dann nachts diese Tränen?» (English: «Then why do these tears come at night?»), heißt es in dem Song. In dem Lied wird das einsame Leben eines Hollywood-Stars beschrieben.
Courtney Love gilt als Unterstützerin von Britney Spears. Am Tag von Spears' Anhörung vor Gericht forderte Love ihre Fans auf, eine Petition zu unterschreiben, in der das Ende der bestehenden Vormundschaft über den Popstar gefordert wird. Den Post versah sie mit dem Hashtag #FreeBritney. In einem weiteren Tweet forderte sie ihre Fans auf, zum Gerichtsgebäude zu fahren. «Je mehr Menschen sich zeigen, desto mehr Mut wird sie haben.» Neben Love sprachen auch andere Prominente ihre Unterstützung aus, darunter Christina Aguilera und Mariah Carey.
Britney Spears hatte Ende Juni bei der Anhörung ein Ende der seit 2008 bestehenden Vormundschaft über ihre Person und ihre Finanzen gefordert.
«Ich bin traumatisiert. Ich bin nicht glücklich, ich kann nicht schlafen. Ich bin so wütend», sagte die 39-Jährige in einer virtuellen Schalte, wie US-Medien berichteten. Spears erklärte, sie fühle sich von ihrer Familie und von Managern ausgenutzt. Sie werde von allen kontrolliert.
Zu der Anhörung vor Richterin Brenda Penny in Los Angeles waren unter anderem Spears' geschiedene Eltern, Jamie und Lynne Spears, sowie ihr Anwalt zugeschaltet.
Im April hatte die Sängerin («Baby One More Time») die Anhörung beantragt. In dem Rechtsstreit mit ihrem Vater um ihre Vormundschaft hatte sie sich bis dahin selbst kaum öffentlich geäußert.
Nachdem die Sängerin wegen beruflicher und privater Probleme einen psychischen Zusammenbruch erlitten hatte, war ihrem Vater 2008 die Vormundschaft übertragen worden.