Finanzielle Hilfe

Hilfe in der Coronakrise

Welche finanziellen Hilfen gibt es für Unternehmen und Selbstständige?

Noch vor einigen Wochen hatte das Coronavirus Sachsen-Anhalt im Griff und die Einhaltung der Regeln wurde streng kontrolliert. Das alltägliche Leben in hat sich inzwischen aber wieder deutlich in Richtung Normalität entwickelt. Die Einschränkungen werden immer mehr zurückgefahren und zahlreiche Aktivitäten sind wieder erlaubt. Nicht nur für Privatpersonen, sondern gerade für die Wirtschaft ist das ein wichtiges Signal.

Um Unternehmern und Selbstständigen bei der Bewältigung der neuen Herausforderungen unter die Arme zu greifen, hatte das Land Sachsen-Anhalt einen Betrag von 250 Millionen Euro freigegeben. Direkt, finanzielle Zuwendungen gibt es erstmal aber nicht mehr. Behaltet am besten diese Übersicht der Finanzhilfe für Selbstständige und Unternehmen in Sachsen-Anhalt im Auge, um immer auf dem neuesten Stand zu bleiben.

Hier findet ihr aktuelle Informationen rund um die Beantragung von Zuschüssen (sofern wieder welche verfügbar sein sollten) und weitere Erleichterungen, die für Unternehmer und Privatpersonen gelten – übrigens gibt es die Übersicht auch für alle anderen Bundesländer.

Während der Online-Handel teilweise boomt, ist der lokale Einzelhandel massiv negativ betroffen. Auch die Gastronomie- und Hotelbranche leidet stark. Selbst wenn noch nicht alle Geschäfte und Einrichtungen schließen müssen, ist ein Umsatzrückgang alleine deshalb unvermeidbar, weil viele Menschen bewusst zuhause bleiben und damit dem Rat der Bundesregierung sowie anerkannter Experten folgen.

Das 250-Millionen-Paket hat Unternehmern und Selbständigen eine Grundlage gegeben, um neuen Mut zu fassen. Zudem sind weitere Maßnahmen umgesetzt worden, von denen jetzt noch profitiert werden kann. Was sich genau dahinter verbirgt und was Unternehmer und Selbstständige außerdem in der Krise tun können, klären wir im Folgenden.

Für Soloselbstständige, freiberuflich tätige Menschen (darunter auch Künstler), Landwirte und kleine Betriebe mit bis zu 50 Mitarbeitern hat das Land Sachsen-Anhalt ein Hilfspaket von 250 Millionen Euro bereitgestellt. Bei rund 150 Millionen Euro davon handelte es sich um direkte Zuschüsse, die nicht zurückbezahlt werden müssen. Die restliche Summe war für Kredite vorgesehen, die zur Überbrückung von Verbindlichkeiten aufgenommen werden können.

Wirtschaftsminister Armin Willingmann von der SPD hatte schnell versprochen, dass Nachweise voraussichtlich nicht notwendig seien, um die Zuschüsse zu erhalten. Allerdings musste eine Versicherung an Eides statt erfolgen, dass man sich als Unternehmer oder Selbstständiger in einer existenzbedrohenden Lage befindet und seine laufenden Kosten nicht aus Eigenmitteln decken kann.

Fakt ist, dass die Hilfe tatsächlich recht unbürokratisch geflossen ist. Sicher ist aber auch, dass die Hilfsmittel nicht ausreichen, um Unternehmen zu retten. Daher gibt es noch eine Reihe weiterer Maßnahmen, die Unternehmer auch jetzt noch ergreifen können, um einen finanziellen Engpass zu überwinden.

Neben der Beantragung von Zuschüssen, die aktuell aber nicht mehr möglich ist, sollten Unternehmer jeder Art auch versuchen, alle Möglichkeiten zur Verringerung der laufenden Ausgaben zu ergreifen. In der aktuellen Situation bieten sich vor allen Dingen folgende Maßnahmen an:

  • Kurzarbeitergeld beantragen
  • steuerliche Anpassungen und Stundungen erwirken
  • Individuelle Absprachen mit Gläubigern

Die Beantragung von Kurzarbeitergeld wurde offiziell erleichtert. Die neuen Regeln besagen, dass schon bei 10% betroffenen Mitarbeitern der Antrag gestellt werden kann. Zudem kann auch Kurzarbeit für Leiharbeiter beantragt werden und Sozialbeiträge sind prinzipiell erstattungsfähig.

Darüber hinaus sind Anpassungen in steuerlicher Sicht (z.B. die Herabsetzung der Vorauszahlungen aufgrund geringerer Gewinnerwartungen) denkbar. Außerdem besteht die Chance auf Stundung der Steuerzahlungen, das Modell wird bundesweit ausgerollt.

Was auf jeden Fall jetzt schon hilft, sind individuelle Absprachen mit Gläubigern. Wenn z.B. die Miete für die Büroräume reduziert oder ausgesetzt werden kann, ist dies häufig eine große Entlastung. Wer einen freundlichen Vermieter hat, kann auf Solidarität hoffen – auch wenn es natürlich keine Garantie gibt. Unternehmer sollten aber möglichst jeden Vertrag (auch mit Lieferanten und Dienstleistern) überprüfen und Gespräche mit den Gläubigern führen.

Übrigens: Diese Ratschläge richten natürlich sich nicht nur an Unternehmer, sondern auch an die Privatpersonen hinter dem Business. Auch über private Mietzahlungen kann in dieser Krise verhandelt werden.

Nicht alle Betriebe sind in der Coronakrise stillgelegt. Unter Abwägung des Risikos und der allgemeinen Vertretbarkeit der Lage sollten Unternehmer überlegen, wie sie in der aktuellen Situation weiter Einnahmen erzielen können. Restaurants könnten einen Lieferservice anbieten und Dienstleister jeder Art sollten den Kontakt zu ihren Kunden suchen. Mit einem Hygienekonzept können viele Einrichtungen (darunter auch Gaststätten) ihren Betrieb wieder aufnehmen.

Im Dialog mit dem Kunden ist es vielleicht möglich, bereits gebuchte Termine und Aufträge nicht komplett zu stornieren, sondern auf einen späteren Zeitpunkt im Jahr zu verschieben. Auch der Verkauf von Gutscheinen oder die Umwandlung von gebuchten Terminen und Aufträgen in Gutscheine, wäre eine denkbare Maßnahme.

Ebenfalls denkbar wäre es, Dauerschuldverhältnisse (z.B. Abo-Beiträge) für eine Zeit lang herabzusetzen und Kunden somit einen Anreiz zu geben, nicht direkt zu kündigen. Jeder gerettete Euro kann am Ende entscheidend sein und Solidarität ist zwar nicht garantiert, in dieser speziellen Situation in vielen Fällen aber sicherlich wahrscheinlicher als sonst.

Wir bieten Euch in dieser schwierigen Zeit die Möglichkeit, über unseren Live-Ticker immer auf dem aktuellen Stand des Geschehens zu bleiben. Zudem könnt Ihr uns Eure Fragen rund um die aktuelle Situation stellen und wir werden versuchen, schnellst- und bestmöglich darauf zu antworten.

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