So besinnlich wird dieses Weihnachtsfest wohl nicht: Angesichts der neuen Virusvariante Omikron ist die Sorge vor einer fünften Corona-Welle groß. Erst am Montag hatte die Landesregierung inSachsen-Anhalt die Corona-Landesverordnung angepasst, die neue Landesverordnung soll ab Donnerstag gelten. Nach Beratungen der Ministerpräsidenten mit der Bundesregierung stehen die Regeln für die kommenden Tage. Ein Nachsteuern zwischen den Jahren ist noch möglich. Die wichtigsten Antworten auf die drängendsten Fragen vor dem Weihnachtsfest und dem Jahreswechsel:
Kann ich an Weihnachten meine Familie besuchen oder sie mich?
Grundsätzlich ja. Für Ungeimpfte gilt allerdings, dass sich Menschen eines Haushalts nur mit bis zu zwei weiteren Menschen eines anderen Haushalts treffen dürfen. Geimpften und Genesenen empfiehlt die Landesregierung, sich nicht mit mehr als zehn anderen Leuten zu treffen und den Personenkreis möglichst einzugrenzen. In anderen Bundesländern sind die Regeln aber unter Umständen strenger. In Mecklenburg-Vorpommern etwa sollen vom 24. Dezember an Kontaktbeschränkungen auch für Geimpfte und Genesene gelten.
Kann ich zu meinen Angehörigen ins Pflegeheim?
Ja, nach einem negativen Test beim Betreten der Einrichtung. Außerdem muss auf dem gesamten Gelände ein medizinischer Mund-Nasen-Schutz getragen werden. Die Bewohner sind dazu angehalten, zeitgleich von höchstens zehn Personen Besuch zu erhalten. Ein Besuchsverbot für einzelne Bereiche oder die gesamte Einrichtung kann nur wegen einer Corona-Infektion durch die Einrichtung und das Gesundheitsamt verhängt werden.
Gibt es Einschränkungen für Gottesdienste?
Die Landesregierung macht keine gesonderten Einschränkungen für Gottesdienste. «Die Kirchen und Religionsgemeinschaften regeln ihre Zusammenkünfte zum Zwecke der Religionsausübung in eigener Verantwortung mit verpflichtender Wirkung», heißt es in der Verordnung. Die entsprechenden Hygienekonzepte müssen an die Infektionslage angepasst werden. Die Kirchen und Religionsgemeinschaften können aber selbst entscheiden, ob sie etwa ein 2G-plus-Zugangsmodell einführen.
Was muss ich beachten, wenn ich noch ein Last-Minute-Geschenk brauche?
Wer im Supermarkt, in der Drogerie oder im Buchladen nach einem Geschenk suchen will, kann das auch ohne einen sogenannten 2G-Nachweis tun. In vielen anderen Geschäften wie Juwelieren, Elektromärkten, Spielwaren- oder Bekleidungsläden dürfen jedoch nach wie vor nur Geimpfte und Genesene einkaufen. Sie müssen ihren Status bei Betreten des Ladens entsprechend nachweisen.
Was ist, wenn ich an den Feiertagen ins Restaurant gehen möchte?
Das geht nach wie vor nur für Geimpfte und Genesene. Manche Lokale verlangen zusätzlich einen tagesaktuellen negativen Test. So können in den Innenräumen die Pflicht zum Tragen einer Maske oder Abstände entfallen.
Welche Regeln gelten für Kinder und Jugendliche, die noch nicht geimpft sind?
Sachsen-Anhalt ist mittendrin in den dreiwöchigen Weihnachtsferien. Das bedeutet, dass Schüler nicht mehr regelmäßig getestet werden. Sie können also auch nicht mehr einfach Orte betreten, an denen 3G oder 2G gilt. Sie müssen sich dafür nun extra testen lassen und in Kinos, Geschäften, Museen, Zoos oder Restaurants ein negatives Ergebnis vorzeigen.
Was ist, wenn ich zwischen den Jahren feiern gehen möchte?
Das ist nicht erlaubt. Clubs und Diskotheken müssen ab Donnerstag in ganz Sachsen-Anhalt geschlossen bleiben.
Wie geht es nach Weihnachten weiter?
Was nach Weihnachten passiert, ist noch nicht so richtig klar. Die neueste Coronaverordnung gilt zwar bis zum 18. Januar, die Landesregierung will die Lage beobachten und gegebenenfalls nachsteuern. In der Schalte der Ministerpräsidenten mit Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) am Dienstag hatten sich Bund und Länder auf Kontaktbeschränkungen für Geimpfte und Genesene ab dem 28. Dezember geeinigt. Sachsen-Anhalt empfiehlt bislang aber nur, die Kontakte zu begrenzen. Eine Verschärfung ist grundsätzlich möglich. Bis zum 28. Dezember habe die Landesregierung «alle Optionen nachzusteuern», sagte Haseloff am Dienstag.
Wie kann ich denn dann Silvester feiern?
Bundesweit ist die Sorge groß, dass sich die Corona-Lage gerade an Silvester durch Partys und Zusammenkünfte weiter verschärft. Wenn es keine Anpassung der Verordnung gibt, gelten in Sachsen-Anhalt auch für den Jahreswechsel die Kontaktbeschränkungen und -empfehlungen, die schon an Weihnachten gelten. Die einzelnen Landkreise und kreisfreien Städte können aber je nach epidemischer Lage gesonderte Maßnahmen verhängen. Dazu gehört etwa ein Ansammlungsverbot an Silvester und Neujahr.
Warum das alles?
Sachsen-Anhalt ist mittlerweile das Bundesland mit der zweithöchsten Sieben-Tage-Inzidenz. Die Inzidenz ist die Zahl der wöchentlichen Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner. Die Fallzahlen sinken zwar aktuell, das hängt aber auch damit zusammen, dass Schülerinnen und Schüler in den Ferien nicht mehr seitens der Schule regelmäßig getestet werden. Zugleich ist der Anteil der doppelt Geimpften mit 67,0 Prozent vergleichsweise gering.