Corona-Verordnung vorm Landesverfassungsgericht

AfD hält die Regeln für verfassungswidrig

Das Landesverfassungsgericht in Sachsen-Anhalt wird in einem Eilverfahren prüfen, ob die Corona-Regeln zulässig sind. Ein entsprechender Antrag der AfD im Landtag sei eingegangen, sagte eine Gerichtssprecherin am Donnerstag in Dessau-Roßlau. Im Eilverfahren geht es um vier konkrete Punkte: um die Festlegung, wie viele Menschen sich treffen dürfen, das touristische Beherbergungsverbot für Hotels, die Schließung der Gaststätten sowie den Bußgeldkatalog für Verstöße.

Zusätzlich reichte die AfD-Fraktion eine Normenkontrollklage ein, die auch darauf abzielt zu prüfen, ob die Landesregierung überhaupt so gravierende Eingriffe in Grundrechte beschließen kann - oder etwa der Landtag beteiligt werden muss.

Aus Sicht der AfD sind die Corona-Regeln nicht mit geltendem Recht vereinbar, wie Fraktionschef Oliver Kirchner mitteilte. Die Maßnahmen seien völlig überzogen und außerdem weder geeignet noch angemessen.

Wann die Verfassungsrichter eine Entscheidung treffen, steht noch nicht fest. Zunächst haben die schwarz-rot-grüne Regierung und der Landtag bis kommenden Dienstag Zeit, sich schriftlich zu dem Verfahren zu äußern, wie die Gerichtssprecherin sagte. Im Anschluss werde sich das Gericht vertiefend mit den Fragen beschäftigen. Das Eilverfahren wird schriftlich entschieden, für das Hauptverfahren würde im Anschluss eine mündliche Verhandlung angesetzt werden.

Die 8. Corona-Verordnung des Landes gilt seit 15. September und wurde seither mehrmals geändert. Die nächste Korrektur steht für Freitag an. Seit Anfang November ist das öffentliche Leben heruntergefahren und es gelten strenge Kontaktbeschränkungen. Damit soll die Zahl der Ansteckungen mit dem Coronavirus reduziert werden, um eine Überlastung des Gesundheitssystems zu verhindern und den Behörden zu ermöglichen, die Ausbreitungswege zu kontrollieren und zu stoppen.

Es ist nicht die erste gerichtliche Überprüfung der strengen Regeln. Das Oberverwaltungsgericht in Magdeburg wies zuletzt mehrere Eilanträge gegen den Teil-Lockdown zurück und erklärte die Beschränkungen in Summe für verhältnismäßig und zulässig. Dabei verwiesen die Richter auch darauf, dass der Staat mit Entschädigungen die wirtschaftlichen Einbußen betroffener Branchen abmildere.

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