Corona-Verordnung teils "verfassungswidrig"

Landesverfassungsgericht hat entschieden

DasLandesverfassungsgerichtSachsen-Anhalt hat mehrere Regelungen aus der achten Corona-Landesverordnung des vergangenen Jahres als verfassungswidrig und nichtig eingestuft. Es habe Eingriffe in Grundrechte gegeben, zu denen die Landesregierung nach dem Bundesinfektionsschutzgesetz nicht ermächtigt gewesen sei, erklärte das Gericht am Freitag in Dessau-Roßlau. Zu den als verfassungswidrig eingestuften Regelungen gehörten demnach Beschränkungen privater Feiern, das Beherbergungsverbot, das Busreiseverbot und die flächendeckende Schließung von Gaststätten.

Mögliche Folgen

Direkte Auswirkungen auf die aktuellen Regelungen gibt es einer Gerichtssprecherin zufolge nicht, weil zwischenzeitlich sowohl das Infektionsschutzgesetz wie auch die Landesverordnungen geändert worden seien. Folgen könnte es aber für Ordnungswidrigkeitsverfahren geben, die auf der Grundlage der damals geltenden Regeln beruhten.

AfD hatte geklagt

Mitglieder der AfD-Landtagsfraktion sowie ein fraktionsloser Abgeordneter haben sich mit Normenkontrollklagen gegen verschiedene Regelungen aus der achten Corona-Eindämmungsverordnung vom Herbst 2020 gewandt.

Am Freitag wollte das Gericht auch noch über eine Klage gegen die neunte Corona-Eindämmungsverordnung entscheiden. Zudem ist eine Klage gegen die aktuell noch geltende zehnte Landesverordnung anhängig.

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