Corona-Schonfrist vorbei

Verurteilte müssen Haftstrafen wieder antreten

Nachdem Verurteilte wegen der Corona-Pandemie ihre Haftstrafen vorübergehend nicht antreten mussten, werden sie jetzt wieder zum Haftantritt aufgefordert. In Sachsen-Anhalt waren die Ladungen zur Vollstreckung von Ersatzfreiheitsstrafen und von kurzen Freiheitsstrafen von bis zu zwölf Monaten aufgeschoben worden, wie das Justizministerium auf Anfrage mitteilte. Das hat sich nun vorerst erledigt.

Seit dem 1. Juli werden Verurteilte mit einer Freiheitsstrafe mit einer Verbüßungsdauer ab 9 Monaten wieder zum Haftantritt geladen, so das Justizministerium. Ladungen zur Vollstreckung von Ersatzfreiheitsstrafen und von kurzen Freiheitsstrafen mit einer Dauer von bis zu neun Monaten bleiben diesen Angaben zufolge aufgeschoben.

Ab dem 1. August werden in einem weiteren gestaffelten Verfahren Verurteilte mit kurzen Freiheitsstrafen ab sechs Monaten wieder geladen. «Gegenwärtig wird geprüft, in welchem zeitlichen Rahmen auch Ladungen zur Vollstreckung von Ersatzfreiheitsstrafen wieder erfolgen sollen», teilte das Ministerium mit. Wann die Haftanstalten zum Normalbetrieb zurückkehren, sei noch nicht festgelegt. Dazu müsse die Infektionsgeschehens in Sachsen-Anhalt weiter beobachtet werden.

Wie viele Häftlinge inzwischen ihre Haft angetreten haben, konnte das Ministerium nicht sagen. Während der Corona-Pandemie waren die Gefängnisse von Infektionen verschont geblieben. Mitte Juli wurde ein Untersuchungshäftling in der Justizvollzugsanstalt Burg positiv getestet. Er zeigte keine Symptome, teilte das Justizministerium in Magdeburg mit. Er war bei seiner Einlieferung separat untergebracht und später positiv auf das Virus getestet worden.

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