Corona in Sachsen-Anhalt

Die neuen Regeln ab Dezember

Ab dem 1. Dezember gelten neue Corona-Regeln in Sachsen-Anhalt, das Kabinett beschloss die entsprechende Verordnung mit Gültigkeit bis zum 20. Dezember. Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU) rief die Menschen zum Mitmachen und Ernstnehmen auf. Die Botschaft: «Wir sind immer noch in schwierigen Zeiten.» Was ist beschlossen?

Teil-Lockdown

Sachsen-Anhalt trägt die bundesweiten Verabredungen mit und verlängert die seit Anfang November geltenden Maßnahmen zunächst bis zum 20. Dezember. Das heißt: Restaurants und Hotels bleiben geschlossen, der Kultur-, Freizeit- und Sportbetrieb ruht weitgehend, um die Kontakte der Menschen untereinander zu minimieren.

Kontaktregeln etwas lockerer

Sachsen-Anhalt gestaltet die Kontaktregeln etwas lockerer als von Bund und Ländern verabredet. Zwar dürfen sich ab Dienstag nur noch fünf statt zehn Menschen treffen, Kinder unter 14 Jahren nicht mitgezählt. Die bisherige Beschränkung auf zwei Haushalte fällt - anders als bundesweit - weg. Die Fixierung auf Hausstände sei schwer zu fassen und entspreche nicht der Lebensrealität vieler Menschen im Land, hieß es zur Begründung. Welche Regelungen zwischen Weihnachten und Neujahr gelten, soll Mitte Dezember beschlossen werden.

Schulen und Kitas

Sachsen-Anhalt bleibt bei dem Ziel, Schulen und Kitas im regulären Betrieb zu halten. Präsenzunterricht sei das Beste unter den aktuellen Rahmenbedingungen, sagte Bildungsminister Marco Tullner (CDU). Das Wechselmodell, bei dem Klassen für mehr Sicherheitsabstand im Klassenzimmer aufgeteilt werden und abwechselnd in der Schule und zuhause lernen, benachteilige jene Familien, denen technische Ressourcen fehlten sowie Schüler mit Lernschwierigkeiten.

Am Freitag waren 63 Schulen wegen Corona-Infektionen und vieler Quarantäne-Fälle geschlossen oder stark eingeschränkt. Das war ein Drittel weniger als in der Woche zuvor. Jeweils gut zwei Prozent der Lehrkräfte und der Schülerinnen und Schüler waren in Quarantäne.

Maskenpflicht in Schulen

Monatelang hatte Minister Tullner eine Mund-Nasen-Bedeckung im Unterricht als unzumutbar abgelehnt, jetzt aber kommt diese Regelung. Bund und Länder hatten sich darauf verständigt, diese Schutzmaßnahme für den Unterricht ab der siebten Klasse einzuführen. Sachsen-Anhalt folgt dem. Bisher gilt nur eine Maskenpflicht für alle auf dem Schulgelände, aber explizit nicht im Unterricht. Vertreter von Lehrern, Eltern und Schülern hatten immer wieder eine Einführung gefordert, um das Ansteckungsrisiko zu senken.

Schulferien

Die Weihnachtsferien sollen um zwei Tage verlängert werden sollen. Damit würde der Unterricht nicht am 7., sondern erst am 11. Januar starten. Zwischen Neujahr und Schulbeginn lägen dann zehn Tage, in denen mögliche Ansteckungen bei Feierlichkeiten erkannt werden könnten. Die zusätzlichen Ferientage sollen auch genutzt werden, damit sich Lehrkräfte sowie Erzieherinnen und Erzieher freiwillig auf das Coronavirus testen lassen können. Das Land will dafür Schnelltests einsetzen.

Lichtblicke für Sportler

Eine vorsichtige Öffnung gewährt Sachsen-Anhalt im Bereich des Kinder- und Jugendsports. Dort wird Training in Gruppen von bis zu fünf Personen einschließlich der Betreuer oder Trainer möglich sein. Grimm-Benne sagte, das solle auch für Ballett- und Tanzunterricht gelten.

Schärfere Regeln fürs Shoppen

Bundesweit sollen schärfere Regeln gelten, wie viele Menschen gleichzeitig in einem Laden einkaufen dürfen. Bis 800 Quadratmeter Fläche ist ein Kunde pro 10 Quadratmeter erlaubt, für alle darüber hinausgehenden Flächen nur einer pro 20 Quadratmeter. Zudem soll die Maskenpflicht laut Bund-Länder-Beschluss auf Parkplätze und die Plätze vor Einkaufsläden ausgeweitet werden.

Weihnachtsbesuche

Kommen Verwandte von weit her zu Besuch nach Sachsen-Anhalt, dürfen sie zu diesem Zweck in einem Hotel übernachten. Laut Sozialministerin Grimm-Benne durften sie dies bislang auch schon, ebenso wie Geschäftsreisende. Untersagt seien aber rein touristische Übernachtungen.

Pflegeeinrichtungen

Es gibt weder einen generellen Besucherstopp noch ein Ausgehverbot, wurde klargestellt. Jeder Bewohner sollte täglich Besuch erhalten können. Die Schnelltests sollten genutzt werden, appellierte Grimm-Benne. Ein befristetes Besuchsverbot könne die Leitung der Einrichtung lediglich im Einvernehmen mit dem Gesundheitsamt festlegen, wenn es eine bestätigte Corona-Infektion gebe.

Impfzentren

Noch ist nicht klar, wann der erste Impfstoff zugelassen wird. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) nannte es aber zuletzt eine begründete Hoffnung, dass das noch in diesem Jahr der Fall sein könnte. In Sachsen-Anhalt laufen die Vorbereitungen, um möglichst schnell das Serum verabreichen zu können. In allen Kreisen werden Impfzentren aufgebaut. Dazu kommen mobile Teams, die in Pflegeeinrichtungen und zu wenig mobilen Menschen kommen sollen.

Laut Kassenärztlicher Vereinigung signalisierten bereits rund 600 praktizierende Ärzte und Kolleginnen im Ruhestand, in den Teams mitarbeiten zu wollen. Mit der ersten Lieferung sollen zunächst Ärzte und Pflegekräfte in Krankenhäusern sowie Bewohner in Pflegeeinrichtungen geimpft werden.

Impf-Reihenfolge:

Je nach Liefernachschub wird der Kreis derjenigen erweitert, die als nächstes geimpft werden sollen. Grimm-Benne geht davon aus, dass sich Einzelpersonen ab Januar oder Februar in den zentralen Anlaufstellen impfen lassen können. Termine sollen online oder über die Servicenummer der Kassenärztlichen Vereinigung, 116 117, vergeben werden.

Die Lagerung des aussichtsreichsten Impfstoffs sei eine große Herausforderung, hieß es vom Gesundheitsministerium. Das Serum müsse bei minus 70 Grad tiefgekühlt und nach der Aufbereitung schnell verabreicht werden. Zudem sei eine Wiederholung nach 21 Tagen nötig. Das erfordere ein gutes Termin-Management.

Impfpflicht

Eine Impfpflicht soll es nicht geben, betonte Grimm-Benne. Wie hoch die Bereitschaft zur Beteiligung sein werde, sei schwer vorherzusagen, sagte der Landeschef der Kassenärztlichen Vereinigung, Burkhard John.

Nordost-Regionalliga pausiert bis Jahresende - Fortsetzung offen

Die Nordost-Regionalliga wird wie alle anderen Spielklassen des Nordostdeutschen Fußballverbandes (NOFV) bis Ende des Jahres weiter pausieren. Das hat der NOFV auf seiner Präsidiumssitzung am Freitag beschlossen. Die weiter hohen Corona-Infektionen und die verschärften Maßnahmen machen eine Fortsetzung des Spielbetriebes nicht möglich. «Die Regionalliga, die Oberliga, die Frauen-Regionalliga, die Junioren-Regionalligen sowie die Futsal-Regionalliga werden bis zunächst 31. Dezember 2020 ruhen», heißt es in einer Erklärung des Verbandes.

Eine Entscheidung, wann und in welcher Form die Saison fortgesetzt werden soll, gibt es noch nicht. «Es werden Videokonferenzen stattfinden, um die Vereine in den Entscheidungsprozess einzubeziehen», teilte der NOFV mit. Der Regionalliga-Meister im Nordosten steigt in dieser Saison direkt in die 3. Liga auf. Mit Hinweis auf die Regionalliga als Spielklasse mit professionellen Strukturen und 88 Prozent Vertragsspielern hatte der NOFV zunächst eine Wiederaufnahme der Spiele angestrebt.

Auch der Spielbetrieb der Regionalligen Nord ist ausgesetzt. Die Fußball-Regionalliga Südwest will am 11. Dezember den Spielbetrieb wieder aufnehmen. Die Bayern-Regionalliga soll erst Februar/März kommenden Jahres fortgesetzt werden. Im Westen gibt es keine Unterbrechung.

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