Bundesweit gilt
- In der Öffentlichkeit dürfen sich nur noch Angehörige von zwei Haushalten treffen - maximal zehn Personen. Feiern in Wohnungen und privaten Einrichtungen werden als “inakzeptabel” bezeichnet.
- Restaurants, Bars, Clubs, Diskotheken und Kneipen werden geschlossen. Erlaubt sind weiter Lieferdienste und Essen zum Mitnehmen. Auch Kantinen dürfen öffnen.
- Medizinisch notwendige Behandlungen etwa beim Physiotherapeuten oder Fußpflege sind weiter möglich. Auch Friseure bleiben geöffnet.
- Der Einzelhandel bleibt geöffnet - es gibt aber Vorschriften, wie viele Kunden gleichzeitig im Laden sein dürfen.
- Schulen und Kindergärten bleiben weiter offen,ebenso wie Einrichtungen der Sozial- und Jugendhilfe.
- Freizeiteinrichtungen werden geschlossen. Dazu gehören Theater, Opern, Konzerthäuser, Messen, Kinos, Freizeitparks, Saunen, Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen, Tanzschulen und Bordelle. Alle Veranstaltungen, die der Unterhaltung dienen, werden untersagt.
- Fitnessstudios, Schwimm- und Spaßbäder werden geschlossen. Der Amateursportbetrieb wird eingestellt, Vereine dürfen also nicht mehr trainieren. Individualsport, also etwa alleine oder zu zweit joggen, ist weiter erlaubt. Profisport wie die Fußball-Bundesliga ist nur ohne Zuschauer zugelassen.
- Die Bürger sollen auf private Reisen, Tagesausflüge und Verwandtenbesuche verzichten - auch im Inland. Hotels und Pensionen dürfen keine Touristen mehr aufnehmen.
- Überall, wo das möglich ist, soll wieder von zu Hause gearbeitet werden.
In den Bundesländern gibt es Unterschiede
Corona-Regeln in Sachsen-Anhalt
- Tierparks, Zoos und Botanische Gärten sollen im November weiter besucht werden können.
- Alle Dienstleistungsbetriebe der Körperpflege sollen offen bleiben, auch Kosmetiker und Sonnenstudios.
- In Sachsen-Anhalt sollen auch etwa Bibliotheken, Archive, Volkshochschulen, Fahrschulen und Musikschulen offen bleiben.
Möglich sind noch bzw. geöffnet haben:
- Kitas & Bildungseinrichtungen (Schulen, Volkshochschulen, Musikschulen...)
- Schulsport findet weiter statt - auch Schwimmen
- Einzel- & Großhandel
- Bibliothekenund Archive
- Zoos & Tiergärten
- Körperpflegeeinrichtungen:Kosmetikstudios, Tattoo- und Nagelstudios, Solarien...
- Physiotherapien,Podologien, Reha-Sport
- Wochenmärkte
- Angebote der offenen Kinder- und Jugendarbeit und Seniorenbegegnungsstätten
- Beerdigungen dürfen stattfinden
- Trauungen sind standesamtlich möglich
Folgende Regeln und Einschränkungen sind zu beachten!
- Im öffentlichen und privaten Raum dürfen maximal 10 Personen aus 2 Haushalten zusammenkommen. Da gibt es dann auch bei Verstößen 50 Euro Bußgeld für jeden Beteiligten.
- Jegliche Veranstaltungen, Feiern, etc., wo mehr 10 Leute anwesend wären, fallen aus.
- Clubs und Theater bleiben geschlossen
- Hotels und Pensionen dürfen keine Touristen mehr aufnehmen, nur noch Dienstreisende oder Menschen bei denen ein familiärer Notfall vorliegt.
- Busreisen werden komplett verboten.
- Gastronomen dürfen nur noch außer Haus verkaufen.
- Auch Museen bleiben zu.
- Schwimmbäder und Fitnessstudios sind geschlossen.
- Amateursport in Gruppen fällt aus, im Profisport dürfen keine Zuschauer dabei sein.
- Martinsümzüge dürfen nicht stattfinden, von Halloween-Umzügen wird abgeraten.
Corona-Regeln in Niedersachsen
- Urlauber, die bereits vor dem 2.11. angereist sind, müssen ihren Aufenthalt nicht abbrechen.
- In den Schulen soll der Präsenzbetrieb weitergehen, in den weiterführenden Schulen gilt in Corona-Hotspots künftig eine Maskenpflicht.
Corona-Regeln in Sachsen
- Bei den Kontaktbeschränkungen erlaubt Sachsen nicht nur ein Treffen mit zwei Hausständen, sondern auch Zusammenkünfte zwischen einem Hausstand und fünf weiteren Personen.
- In Sachsen wird es keine Ausnahmeregelung für den Amateursport geben.
Corona-Regeln in Brandenburg
- Der Individual- und Profisport bleibt erlaubt. Viele körpernahe Dienstleistungen wie in Tattoo- Nagel- oder Kosmetikstudios bleiben untersagt. Gesundheitliche Therapie- sowie Friseurleistungen bleiben dagegen erlaubt.
Corona-Regeln in Thüringen
- Eine Sonderregelung gibt es hier auch für Museen, die zumindest für entgeltfreie, bildungsbezogene Angebote öffnen können. Bäder werden zwar geschlossen, allerdings darf weiter Schulschwimmunterricht gegeben werden. Zoos und Tierparks können noch Besucher empfangen - allerdings nur in den Außenbereichen.
- Außerdem tritt am Dienstag, 3.11. der Thüringer Landtag zusammen, um über die neue Corona-Sonderverordnung, wie sie offiziell heißt, zu beraten. Auch Änderungen können an derVerordnung nachträglich noch vorgenommen werden.