2G in einer Bar

Corona in Mitteldeutschland

Sachsen erreicht Überlastungsstufe

Die Lage in Sachsen

Sachsen hat die Corona-Überlastungsstufe bei seinen Krankenhausbetten offiziell erreicht. Damit gelten ab Freitag, 19. November 2021 verschärfte Regeln und Kontaktbeschränkungen, teilt der Freistaat mit.Wegen der drastisch gestiegenen Infektionszahlen will die Landesregierung zudem am Freitag vorzeitig eine neue Corona-Schutzverordnung beschließen. Diese würde dann ab Montag, 22. November. Sachsen hat mit einer Sieben-Tages-Inzidenz von 742,2 den mit Abstand höchsten Wert aller Bundesländer.

Als Überlastungsstufe sind im Freistaat 1300 mit Corona-Patienten belegte Betten auf den Normalstationen der Krankenhäuser festgelegt. Wird der Wert an drei Tagen hintereinander erreicht, treten ab dem übernächsten Tag verschärfte Vorschriften in Kraft. Am Mittwoch wurden 1520 belegte Betten ausgewiesen, am Dienstag waren es 1524 und am Montag 1391.

Von Freitag an dürfen sich im öffentlichen und privaten Raum Angehörige eines Haushalts nur noch mit einer weiteren Person treffen; Geimpfte, Genesene oder Kinder bis 16 Jahre zählen nicht mit. Das 2G-Modell (geimpft oder genesen) gilt dann auch im Einzelhandel. Davon ausgenommen sind etwa Supermärkte oder Drogerien. Der Handelsverband Sachsen protestiert; die Einführung von 2G würde der Branche bei weniger Kunden und Beibehaltung aller Kosten für Miete, Personal oder Energie erneut großen wirtschaftlichen Schaden zufügen, ohne einen wirksamen Beitrag zur Pandemiebekämpfung zu leisten.

Desweiteren gilt 2G ab Freitag u.a. in folgenden Bereichen:

  • den Zugang zur Innengastronomie,
  • die Teilnahme an Veranstaltungen und Festen in Innenräumen,
  • die Inanspruchnahme körpernaher Dienstleistungen (Ausnahme: medizinisch notwendige Behandlungen)
  • die Prostitution,
  • den Sport im Innenbereich,
  • den Zugang zu Hallenbädern und Saunen aller Art,
  • den Zugang zu Kultur- und Freizeiteinrichtungen im Innenbereich,
  • den Zugang zu Spielhallen, Spielbanken und Wettannahmestellen im Innenbereich,
  • die Teilnahme an touristischen Bahn- und Busfahrten, auch im Gelegenheits- und Linienverkehr und
  • den Zugang zu Diskotheken, Clubs und Bars im Innenbereich.

Das bereits während der geltenden Vorwarnstufe bestehende Zutrittsverbot für ungeimpfte und nicht genesene Personen zu Großveranstaltungen bleibt auch während der Geltung der Überlastungsstufe bestehen.

Ausnahmen von der 2G-Pflicht gelten weiterhin für Jugendliche bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres und Personen, für die seitens STIKO keine Impfempfehlung vorliegt.

In der Überlastungsstufe ist zudem das 2G-Optionsmodell nicht mehr möglich.

Versammlungen sind ausschließlich ortsfest zulässig und auf eine Teilnehmerzahl von maximal 10 Personen begrenzt.

Die Lage in Thüringen

InThüringenhaben künftig nur noch Geimpfte und Genesene Zugang zu bestimmten Bereichen des öffentlichen Lebens. Das Kabinett beschloss am Dienstag in Erfurt eine landesweite 2G-Pflicht unter anderem für die Gastronomie, Beherbergungsbetriebe und Veranstaltungen. Ausnahmen sind für Kinder, Jugendliche und Beschäftigte geplant.

Die 2G-Pflicht gilt dort vor allem für Gäste, Kunden und Besucher, nicht aber für Beschäftigte. Ein ungeimpfter Kellner etwa, in dessen Restaurant eine 2G-Pflicht für Gäste besteht, kann alternativ auch einen negativen PCR-Test vorweisen.

Die neuen 2G-Regeln sollen bereits in der laufenden Woche von den Kommunen umgesetzt und später in einer neuen Corona-Verordnung des Landes festgeschrieben werden.

Sachsen-Anhalt wartet ab

WährendBundesländer wie Thüringen und Sachsen verpflichtende 2G-Regeleungen einführen, wartet Sachsen-Anhalt ab undauf Rechtssicherheit über den Bund. Wenn am Donnerstag Bundestag und die Ministerpräsidentendie entsprechenden Beschlüsse fassen, will Sachsen-Anhalt, in einigen Bereichen, etwa der Innengastronomie, verpflichtend 2G einführen.

Auch die Durchsetzung der Maßnahmen soll dann stärker kontrolliert werden. Zudem würde die Regierung in Sachsen-Anhalt auch 3G am Arbeitsplatz, sowie eine Impfpflicht für Lehrer, Erzieher und Pflegepersonal befürworten. Was jetzt schon angeschoben werden soll, ist ein rascher Wiederaufbau von Impfstationen im Land, zentral und mobil. Geplant ist, dass ab Anfang Dezember großflächig Erst- und Boosterimpfungen außerhalb der Praxen möglich sind.

Seite teilen