Prostitution, Diskos, Vorlesungen

In den Puff kann man ab 01. Oktober wieder, in die Clubs ab 01. November - das mag sich amüsant lesen, für viele sind das überlebenswichtige Signale! Außerdem müssen Friseure und Restaurants keine Anwesenheitslisten mehr führen.

Sachsen-Anhalts Landesregierung saß heute zusammen und hat die Eckpunkte der 8. Eindämmungsverordnung im Kabinett vorgestellt.

Ministerpräsident Reiner Haseloff und Gesundheitsministerin Petra Grimm-Benne machten deutlich, dass dem eigenverantwortlichen Verhalten des Großteils der Bürgerinnen und Bürgern das vergleichsweise geringe Infektionsgeschehen zu verdanken sei. Mit Blick auf den bevorstehenden Herbst und der Rückkehr vieler Sachsen-Anhalterinnen und Sachsen-Anhalter aus dem Urlaub oder den Ferien in den Alltag sei aber weiterhin viel Disziplin bei der Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln erforderlich. Daher beabsichtigt die Landesregierung in Absprache mit den Landkreisen und kreisfreien Städten im Öffentlichen Personennahverkehr und in Geschäften die Einhaltung der Maskenpflicht verstärkt zu kontrollieren.

Veranstaltungen in geschlossenen Räumen dürfen seit dem 29. August 2020 mit bis 500 Personen stattfinden, im Außenbereich bleibt es generell bei der Obergrenze von 1.000 Personen. Genau wie bei Sport- können künftig auch bei Kulturveranstaltungen die Landkreise und kreisfreie Städte die Personenzahl darüber hinaus erhöhen, wenn entsprechende Hygienekonzepte durch das Ministerium für Kultur und das Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration genehmigt werden.

Clubs und Diskotheken wird mit der Möglichkeit der Öffnung ab 1. November 2020 eine wirtschaftliche Perspektive gegeben.

Mit Blick auf die Adventszeit dürfen Weihnachtsmärkte, die über ein Hygienekonzept verfügen, öffnen, wenn der pandemischen Lage nichts entgegensteht. Verstärkt eingesetztes Ordnungspersonal soll Ansammlungen von mehr als zehn Personen verhindern.

Prostitutionseinrichtungen mit einem Hygienekonzept dürfen ab 1. Oktober 2020 schrittweise wieder öffnen.

In Gaststätten kann der Mindestabstand der Gäste von 1,5 Meter durch geeignete Trennvorrichtungen unterschritten werden. Zudem ist das Führen einer Anwesenheitsliste nur bei Veranstaltungen und Feiern sowie in Sportstätten vorgeschrieben.

Vorlesungen an Universitäten und Hochschulen können wahrscheinlich ab 01. November wieder als Präsenzveranstaltungen im Hörsaal stattfinden.

Im ÖPNV könnten die Kontrollen verstärkt werden. Dabei soll dann eventuell sogar die Polizei zum Einsatz kommen, um Maskenmuffel zur Rechenschaft zu ziehen.

Die Verordnung soll am 15. September 2020 beschlossen werden, am 17. September 2020 in Kraft treten und bis 18. November 2020 gültig bleiben.

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