Es gibt tatsächlich einen bundeseinheitlichen Bußgeldkatalog fürs Fahrrad und der neue gilt – genau wie der für Autofahrer - seit zwei Tagen. Geschaffen, um verkehrserzieherisch auf Radfahrer einwirken zu können. Bleiben wir zunächst mal bei der Beleuchtung. Wer ohne Licht fahrt, riskiert 20 Euro, baut er ohne Licht einen Unfall werden 35 Euro fällig. Das Handy auf dem Rad benutzt, macht lt. Bußgeldkatalog fürs Fahrrad 25 Euro. Auch an der roten Ampel sollten Radfahrer lieber anhalten, denn ist die Ampel länger als 1 Sekunde rot, kostet das 100 Euro, bei einem Unfall 180 Euro und es gibt auf jeden Fall einen Punkt in Flensburg. Und auch bei Alkohol und Drogen kann es richtig teuer werden. Wer mit mehr als 1,6 Promille aufs Rad steigt, riskiert 3 Punkte, eine Geldstrafe, den Verlust der Fahrerlaubnis fürs Auto und eine medizinisch-psychologische Untersuchung – kurz MPU. Übrigens, auch wer keinen Führerschein fürs Auto besitzt, kann trotzdem Punkte in Flensburg und auch ein Fahrverbot für das Fahrrad aufgebrummt bekommen.
Tatbestand | Bußgeld | Mit Behinderung anderer | Mit Gefährdung anderer | Mit Unfallfolge oder Sachbeschädigung | Punkte |
Radweg (Zeichen 237, 240 oder 241) nicht benutzt | 20 Euro | 25 Euro | 30 Euro | 35 Euro | |
Radweg in nicht zulässiger Richtung befahren, obwohl Radweg oder Seitenstreifen in zulässiger Richtung vorhanden | 20 Euro | 25 Euro | 30 Euro | 35 Euro | |
Linksseitigen Radweg vorschriftswidrig benutzt | 10/55 Euro* | 15/70 Euro* | 20/80 Euro* | 25/100 Euro* | |
Einbahnstraße oder Kreisverkehr in nicht vorgeschriebener Fahrtrichtung befahren | 20 Euro | 25 Euro | 30 Euro | 35 Euro | |
Vorschriftswidrig Gehweg benutzt (ohne Zeichen 239) | 10/55 Euro* | 15/70 Euro* | 20/80 Euro* | 25/100 Euro* | |
Befahren eines nicht freigegebenen Gehwegs (mit Zeichen 239 oder 241) | 15/25 Euro* | 20/30 | 25/35 | 30/40 | |
Befahren einer nicht freigegebenen Fußgängerzone | 15/25Euro* | 20/30 Euro* | 25/35 Euro* | 30/40 Euro* | |
Befahren einer freigegebenen Fußgängerzone oder eines Gehwegs mit mehr als Schrittgeschwindigkeit | 15 Euro | - | 30 Euro | - | |
Auf Geh- und Radweg Geschwindigkeit nicht an Fußgänger*innen angepasst | 15 Euro | - | - | - | |
Verkehrsverbot nicht beachtet (Zeichen 250 oder 254) | 15/25Euro* | 20/30 Euro* | 25/35 Euro* | 30/40 Euro* | |
Trotz vorhandener Schutzstreifenmarkierung nicht auf der rechten Seite gefahren | 15 Euro | 20 Euro | 25 Euro | 30 Euro | |
Gegen das Rechtsfahrgebot verstoßen | 15 Euro | 25 Euro | |||
Fehler beim direkten oder indirekten Linksabbiegen | 15 Euro | 20 Euro | 25 Euro | 30 Euro | |
Beim Abbiegen auf zu Fuß Gehende keine besondere Rücksicht genommen und diese dadurch gefährdet | 35/70* Euro | 1* | |||
Nebeneinander gefahren und dabei andere behindert | - | 20 Euro | 25 Euro | 30 Euro | |
Freihändig fahren | 5 Euro | - | - | - | |
Beförderung eines Kindes auf einem Fahrrad ohne vorgeschriebene Sicherheitsvorrichtungen | 5 Euro | - | - | - | |
Beförderung einer Person ab sieben Jahren auf einem einsitzigen Fahrrad oder im Anhänger | 5 Euro | - | - | - | |
Beleuchtungseinrichtungen (auch Rückstrahler) am Fahrrad nicht vorhanden oder nicht betriebsbereit | 20 Euro | - | 25 Euro | 35 Euro | |
Beleuchtung trotz Dunkelheit oder schlechter Sicht nicht benutzt oder verschmutzt/verdeckt | 20 Euro | - | 25 Euro | 35 Euro | |
Klingel entspricht nicht den Vorschriften, ist nicht vorhanden oder betriebsbereit | 15 Euro | - | - | - | |
Bremsen entsprechen nicht den Vorschriften, sind nicht vorhanden oder betriebsbereit | 10 Euro | ||||
Fahrzeug nicht vorschriftsmäßig, dadurch Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt | 80 Euro | - | - | - | 1 |
Haltgebot oder andere Zeichen von Polizeibeamten nicht beachtet | 25 Euro | - | - | - | |
Elektronische Geräte (z. B. Mobiltelefon) rechtswidrig benutzt | 55 Euro | - | - | - | |
Missachtung des Rotlichts an der Ampel | 60 Euro | - | 100 Euro | 120 Euro | 1 |
Die Ampel war bereits länger als eine Sekunde rot | 100Euro | - | 160 Euro | 180 Euro | 1 |
Beim Rechtsabbiegen mit Grünpfeil vor dem Abbiegen nicht angehalten | 35 Euro | 50 Euro | 75 Euro | (1) | |
Bahnübergang trotz geschlossener (Halb-)Schranke überquert | 350Euro | - | - | - | 2 |
Fußgängern am Fußgängerüberweg (Zebrastreifen) das Überqueren nicht ermöglicht | 40 Euro | - | - | - | |
Fahrzeug geführt, obwohl das Gehör durch ein Gerät beeinträchtigt war | 15 Euro | - | - | - |