Radfahrer auf einem Fahrradstreifen

Bußgelder für Radfahrer

Überblick über den Bußgeldkatalog

Es gibt tatsächlich einen bundeseinheitlichen Bußgeldkatalog fürs Fahrrad und der neue gilt – genau wie der für Autofahrer - seit zwei Tagen. Geschaffen, um verkehrserzieherisch auf Radfahrer einwirken zu können. Bleiben wir zunächst mal bei der Beleuchtung. Wer ohne Licht fahrt, riskiert 20 Euro, baut er ohne Licht einen Unfall werden 35 Euro fällig. Das Handy auf dem Rad benutzt, macht lt. Bußgeldkatalog fürs Fahrrad 25 Euro. Auch an der roten Ampel sollten Radfahrer lieber anhalten, denn ist die Ampel länger als 1 Sekunde rot, kostet das 100 Euro, bei einem Unfall 180 Euro und es gibt auf jeden Fall einen Punkt in Flensburg. Und auch bei Alkohol und Drogen kann es richtig teuer werden. Wer mit mehr als 1,6 Promille aufs Rad steigt, riskiert 3 Punkte, eine Geldstrafe, den Verlust der Fahrerlaubnis fürs Auto und eine medizinisch-psychologische Untersuchung – kurz MPU. Übrigens, auch wer keinen Führerschein fürs Auto besitzt, kann trotzdem Punkte in Flensburg und auch ein Fahrverbot für das Fahrrad aufgebrummt bekommen.

Tatbestand

Bußgeld

Mit Behinderung anderer

Mit Gefährdung anderer

Mit Unfallfolge oder Sachbeschädigung

Punkte

Radweg (Zeichen 237, 240 oder 241) nicht benutzt

20 Euro

25 Euro

30 Euro

35 Euro

Radweg in nicht zulässiger Richtung befahren, obwohl Radweg oder Seitenstreifen in zulässiger Richtung vorhanden

20 Euro

25 Euro

30 Euro

35 Euro

Linksseitigen Radweg vorschriftswidrig benutzt

10/55 Euro*

15/70 Euro*

20/80 Euro*

25/100 Euro*

Einbahnstraße oder Kreisverkehr in nicht vor­geschriebener Fahrt­richtung befahren

20 Euro

25 Euro

30 Euro

35 Euro

Vorschriftswidrig Gehweg benutzt (ohne Zeichen 239)

10/55 Euro*

15/70 Euro*

20/80 Euro*

25/100 Euro*

Befahren eines nicht freigegebenen Gehwegs (mit Zeichen 239 oder 241)

15/25 Euro*

20/30
Euro*

25/35
Euro*

30/40
Euro*

Befahren einer nicht frei­gegebenen Fußgängerzone

15/25Euro*

20/30 Euro*

25/35 Euro*

30/40 Euro*

Befahren einer freigege­benen Fußgängerzone oder eines Gehwegs mit mehr als Schrittgeschwindigkeit

15 Euro

-

30 Euro

-

Auf Geh- und Radweg Geschwindigkeit nicht an Fußgänger*innen angepasst

15 Euro

-

-

-

Verkehrsverbot nicht beachtet (Zeichen 250 oder 254)

15/25Euro*

20/30 Euro*

25/35 Euro*

30/40 Euro*

Trotz vorhandener Schutz­streifenmarkierung nicht auf der rechten Seite gefahren

15 Euro

20 Euro

25 Euro

30 Euro

Gegen das Rechtsfahrgebot verstoßen

15 Euro

25 Euro

Fehler beim direkten oder indirekten Linksabbiegen

15 Euro

20 Euro

25 Euro

30 Euro

Beim Abbiegen auf zu Fuß Gehende keine besondere Rücksicht genommen und diese dadurch gefährdet

35/70* Euro

1*

Nebeneinander gefahren und dabei andere behindert

-

20 Euro

25 Euro

30 Euro

Freihändig fahren

5 Euro

-

-

-

Beförderung eines Kindes auf einem Fahrrad ohne vorgeschriebene Sicher­heitsvorrichtungen

5 Euro

-

-

-

Beförderung einer Person ab sieben Jahren auf einem einsitzigen Fahrrad oder im Anhänger

5 Euro

-

-

-

Beleuchtungseinrichtungen (auch Rückstrahler) am Fahrrad nicht vorhanden oder nicht betriebsbereit

20 Euro

-

25 Euro

35 Euro

Beleuchtung trotz Dunkel­heit oder schlechter Sicht nicht benutzt oder ver­schmutzt/verdeckt

20 Euro

-

25 Euro

35 Euro

Klingel entspricht nicht den Vorschriften, ist nicht vorhanden oder betriebsbereit

15 Euro

-

-

-

Bremsen entsprechen nicht den Vorschriften, sind nicht vorhanden oder betriebsbereit

10 Euro

Fahrzeug nicht vorschriftsmäßig, dadurch Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt

80 Euro

-

-

-

1

Haltgebot oder andere Zeichen von Polizei­beamten nicht beachtet

25 Euro

-

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-

Elektronische Geräte (z. B. Mobiltelefon) rechtswidrig benutzt

55 Euro

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-

Missachtung des Rotlichts an der Ampel

60 Euro

-

100 Euro

120 Euro

1

Die Ampel war bereits län­ger als eine Sekunde rot

100Euro

-

160 Euro

180 Euro

1

Beim Rechtsabbiegen mit Grünpfeil vor dem Abbiegen nicht angehalten

35 Euro

50 Euro

75 Euro

(1)

Bahnübergang trotz geschlossener (Halb-)Schranke überquert

350Euro

-

-

-

2

Fußgängern am Fuß­gängerüberweg (Zebrastreifen) das Überqueren nicht ermöglicht

40 Euro

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-

-

Fahrzeug geführt, obwohl das Gehör durch ein Gerät beeinträchtigt war

15 Euro

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