Es geht um das Vertrauen der Menschen in die Politik und den Eindruck,Parteienbedienten sich am Geld der Steuerzahler: Das Bundesverfassungsgericht hat eine Erhöhung der staatlichen Parteienfinanzierung um 25 Millionen Euro für nichtig erklärt. Der 2018 von den damaligen Regierungsfraktionen der Union und SPDim Bundestag beschlossene Anstieg auf seinerzeit 190Millionen Euro pro Jahr sei verfassungswidrig, urteilte das höchste deutsche Gericht am Dienstag in Karlsruhe. (Az. 2 BvF 2/18)
Vor allem habe der Gesetzgeber die Höhe der Anhebung seinerzeit nicht ausreichend begründet, erklärte die Vorsitzende des Zweiten Senats und Vizepräsidentin des Gerichts, Doris König. Damit gelte wieder die alte Gesetzesgrundlage für die Parteienfinanzierung. Was das konkret für die schon ausgezahlten Gelder heißt, blieb zunächst offen.
«DieParteienmüssen nicht nur politisch, sondern auch wirtschaftlich und organisatorisch auf die Zustimmung und Unterstützung der Bürgerinnen und Bürger angewiesen bleiben», betonte König. Nach dem Grundsatz der Staatsfreiheit derParteiendürfe der Staat den Prozess der politischen Willensbildung nicht beeinflussen. Auch dürfe der Umfang der Staatsfinanzierung nicht immer weiter anschwellen.
Mit seiner Entscheidung gab das Gericht 216 Abgeordneten von Grünen, Linkspartei und FDP - damals allesamt Oppositionsparteien - Recht. Diese hatten die Verfassungsmäßigkeit der Erhöhung in Karlsruhe überprüfen lassen. Auch wenn sie selbst genauso von der Erhöhung profitierten, hielten sie das satte Plus für unverhältnismäßig.