Am Bundesverfassungsgericht hat am Dienstag eine Verhandlung über die Pannen bei derBundestagswahl2021 in Berlin und deren Folgen begonnen. Es geht unter anderem darum, in wie vielen Wahlbezirken die Wahl wiederholt werden muss und ob in dem Fall die Abgabe der Zweitstimme - also für eine Partei beziehungsweise Gruppierung - reicht. Der Zweite Senat des höchsten deutschen Gerichts will zum Beispiel prüfen, inwiefern lange Wartezeiten und Stimmabgaben nach 18.00Uhr Wahlfehler seien. «Sie sehen, wir haben ein stattliches Programm für den heutigen Tag», sagte die Vorsitzende Doris König. Eine Entscheidung wird in einigen Monaten erwartet.
Hintergrund ist eine Wahlprüfungsbeschwerde der Unionsfraktion im Bundestag (Az. 2 BvC 4/23). Aus deren Sicht müsste die Wahl in mehr Wahlbezirken wiederholt werden, als vom Plenum mit den Stimmen von SPD, Grünen und FDP beschlossen. Es liegen in Karlsruhe mehr als 60 weitere Beschwerden mit Bezug auf dieBundestagswahlvor.
Die Wahl am 26. September 2021 war in vielen Berliner Wahllokalen chaotisch verlaufen: Es gab lange Schlangen und Wartezeiten, falsche oder fehlende Stimmzettel. Wahllokale mussten vorübergehend schließen oder blieben bis weit nach 18.00 Uhr geöffnet. Beim Bundestag wurden den Angaben nach 1713 Einsprüche gegen dieBundestagswahlim Land Berlin erhoben, darunter auch einer des Bundeswahlleiters.