Die Bundesregierung hat die weltweiteReisewarnungfür Touristen wegen der Coronavirus-Pandemie bis mindestens 14. Juni verlängert.Vor diesem Datum solle die Lage noch einmal neu bewertet werden, dazu wolle man sich vor allem mit den EU-Nachbarn eng abstimmen. Mit der Entscheidung folgte das Kabinett einer Empfehlung des Auswärtigen Amts.
Wenn das Auswärtige Amt Reisewarnungen ausspricht, ist die Chance für den Konsumenten hoch, dass er seine Reise kostenlos stornieren kann. Dazu sagt das Auswärtige Amt: "Gemäß den gesetzlichen Regelungen können Kunden Reisen meist dann kostenfrei stornieren, wenn am Reiseziel oder in dessen unmittelbarer Nähe „unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände“ auftreten, die die Durchführung der Reise oder die Beförderung von Personen an den Zielort erheblich beeinträchtigen oder unmöglich machen. Eine Reisewarnung ist für Reiseveranstalter zumindest ein starkes Indiz hierfür, so dass die Reise kostenlos storniert werden kann.
Aber: Unmittelbare Rechtsfolgen hat auch eine Reisewarnung nicht. Entscheidend für die Möglichkeit eines kostenlosen Reiserücktritts sind nicht Reisewarnungen, sondern die rechtliche Frage, ob außergewöhnliche, unvermeidbare Umstände vorliegen (§ 651BGB). Dies ist in jedem Einzelfall zu prüfen."
Heißt also: Ob man auf Grund einer Reisewarnung wirklich kostenfrei stornieren kann, muss mit dem Reiseanbieter geklärt werden. Neben Alternativen wie Umbuchungen lässt sich so auch die Möglichkeit einer kostenfreien Stornierung auf Kulanzbasis besprechen.Ein Recht auf Stornierung ergibt sich aus der Reisewarnung nicht.