Die Bundesnetzagentur setzt ihr Verfahren zur Freigabe des Gastransports durch die GaspipelineNordStream2 vorläufig aus. Zunächst müsse die Betreiberfirma nach deutschem Recht organisiert werden, teilte die Behörde am Dienstag mit. Ohne die Zertifizierung durch die Bundesnetzagentur ist der Gastransport durch die fertiggestellte Ostsee-Pipeline in den deutschen Binnenmarkt nicht zulässig. Es drohen etwa Bußgelder.
Laut EU-Gasrichtlinie müssen Betrieb der Leitung und Vertrieb des Gases ausreichend getrennt sein. Der Bundesnetzagentur zufolge hat sich die schweizerischeNordStream2 AG, hinter der der russische Gaskonzern Gazprom steht,dazu entschlossen, eine Tochtergesellschaft nach deutschem Recht nur für den deutschen Teil der Leitung zu gründen. Diese solle Eigentümerin des deutschen Teilstücks der Pipeline werden und dieses betreiben. Das Zertifizierungsverfahren bleibe so lange ausgesetzt, bis die Übertragung der wesentlichen Vermögenswerte und personellen Mittel auf die Tochtergesellschaft abgeschlossen ist, hieß es. Die Behörde könne dann ihre Prüfung fortsetzen. Eine Frist für das Verfahren läuft im Januar ab.
Selbst wenn die Bundesnetzagentur grünes Licht gibt, ist anschließend eine Überprüfung durch die Europäische Kommission vorgesehen. Diese könnte sich bis zu vier Monate dafür Zeit lassen. Danach hätte wiederum die Bundesnetzagentur zwei Monate Zeit für eine mögliche endgültige Zertifizierung.